Circulare Nr. 1350: Instruktion zum Führen der Rentgeldrechnungen (Druck).


Dienstinstruktionen für Landvogt Josef Schuppler

vom 7. Oktober 1808

Aus landesväterlicher Fürsorge für das Wohl des Unterthans von Hohenliechtenstein und zu Bezweckung einer mehr geordneten Administration des daselbstigen landesfürstlichen Camerale haben sich Seine Durchlaucht bewogen gefunden, in verwichenen Sommer den mitgefertigten Hofrath Hauer nach Hohenliechtenstein abzusenden, und durch ihn den Zustand des Fürstenthums in Bezug auf den Unterthan sowohl, als auch auf die landesfürstliche Cameral-Gefälle und Nutzungen, dann zeitherige Gebahrung erheben zu lassen.

1mo
[Aufhebung alten Rechts]

Nachdem durch die rheinische Bundes-Acte vom 12 ten July 1806, die vormalige Reichsverfassung aufgehoben worden, der auf dem Fürstenthume Hohenliechtenstein seit undenklichen Zeiten ausgeübte Landesgebrauch so wenig sich mit dem Geist des dermaligen Zeitalters und vorgerückten Cultur, als der in benachbarten Staaten eingeführten Verfassung vereinbaren laßt, so halten es Seine Durchlaucht Höchst ihrer Vorsorge angemessen, unter beabsichtigter Aufhebung des bestandenen Landesgebrauchs und derley hergebrachten Gewohnheiten vom Ersten Jenner künftigen Jahrs als Grundgesetz der Landesverfassung vorzuschreiben:

1tens Eine den Zeitumständen und Verhältnissen des Landes anpassende Jurisdictions-Norma.

2tens Ein bürgerliches, peinliches und Polizey Gesetz.

Wien, den 7ten Oktober 1808.

Die Hochfürstlich Johann Liechtensteinische Kanzley.

Theobald von Walberg m. p.

Georg Hauer m.p.

Hohenliechtensteiner Landvogt Herrn Joseph Schuppler

Circulare

Aus Anlass vorgekommener Fälle, wo bisher Seitens der fürstlichen Rentämter nicht nur im Allgemeinen zur Verfassung der Rent-Geldrechnung verschieden von einander divergirende Formen, sowohl bezüglich der Colonnen, als auch hinsichtlich Einstellung der Ziffern in dieselben und deren Textirung gebraucht wurden, -- welche die buchhalterische Revision nicht in der wünschenswerthen Weise erleichtern, als dies bei einheitlicher Form der Fall ist, sondern und hauptsächlich dass bei manchen Rentämtern auf Grundlage eines Jahres-Rechnungs-Abschlusses, welcher zufällig einen nicht normalen Rechnungsrest liefert, wo nämlich entweder die Passiv-, die Activ-Rentreste oder die Ausgaben die Empfänge überragen und eine Baarschafts-Überzahlung verursachen u., mitunter ganz unsichere Formen gewählt wurden, die eine unrichtige Nachweisung des Rechnungsrestes und falsche Deduction der Bedeckung desselben nach sich führten, und die Übereinstimmung des Rechnungs-Ergebnisses mit dem wirklichen Bestande der Baarschaft alteriren mussten, -- findet man für nöthig, behufs künftiger Hintanhaltung dieser Übelstände die hier beigeschlossene, -- einen integrirenden Bestandtheil der künftigen Rechnungs-Instruktion bildende, und Schemata für alle Varietäten des Rechnungsrestes enthaltende Exemplification zur Verfassung der Rent-Geldrechnung, jetzt schon mit der Weisung hinauszugeben: dass von nun an, und zwar bereits mit der 1874er Jahresrechnungslegung beginnend, die Rentrechnung nur nach der hier gegebenen Form und dem einschlägigen Schema zu verfassen und der Jahresrechnung zu allegiren sein wird.

Die Buchhaltung wird beauftragt, jede von dieser Form, sowohl hinsichtlich des Ganzen als auch dessen Details, besonders aber in der Stylisirung der Baarschafts-Deduction abweichend verfasste Rent-Geldrechnung zur Umarbeitung unbedingt zurückzuweisen.

Wien, den 11. Februar 1875

Seibt m.p.

Summarische Rent-Geldrechnung.

Sobald der Abschluss der Conferenzbücher und in weiteren Verfolg jener des Schuldbuches und Cassajournals für das jeweilig abgelaufene Rechnungsjahr stattgefunden hat, ist auf Grundlage der Abschlussresultate die summarische Rent-Geldrechnung nach dem beiliegenden Formulare zu legen.

Wie die beigefügte Exemplification zeitg, ist Allem bevor der Rechnungsrest vom vorigen Jahre und zwar: die Cassabaarschaft und Activreste zum Empfang, die Passivreste zur Ausgabe zu übertragen, an diese anreihend die neuen Empfänge und Ausgabe der Ertragszweige einschliessig jener des Voluptuares nach den Summarien der einzelnen Conferenzbücher mit separater Darstellung der Quota-Abfuhr als Ausgabspost einzustellen, und sodann nach Abschluss, aus dem Entgegenhalte der Ausgaben zu den Empfängen, der schliessliche Rechnungsrest zu ermitteln. Dieser Rest kann mit Rücksicht auf die Gebahrung nur in Cassabaarschaft, dann in Activresten nach Abrechnung allfälliger Passivreste bestehen, wonach der Ausweis oder die Bedeckung desselben mit Bezug auf das Cassajournal und den beizulegenden Schuldbuchs.Exact zu bewerkstelligen ist.

Als Grundsatz für die Richtigkeit der Rechnung hat zu gelten: dass die Summa der sämmtlichen Empfänge einschliessig der vorjährigen activen Rentreste sammt Baarschaft und der schliesslichen Passiva, wie auch die eventuelle schliessliche Baarschafts-Überzahlung immer gleich sein muss der Summa der sämmtlichen Ausgaben inclusive der vorjährigen Passiva, der schliesslichen Activreste und Baarschaft, dann der eventuellen vorjährigen Passiva, der schliesslichen Activreste und Baarschaft, dann der eventuellen vorjährigen Baarschafts-Überzahlung.

Der Bedeckung des Rechnungsrestes ist sodann die Deduction der schliesslichen Baarschaft und das Cassa-Hauptscontro nach der Exemplification in obigem Formulare anzureihen. Der Gutsvorsteher ist verpflichtet, diese Deduction durch Vergleichung derselben mit dem Schuldbuchs-Extracte und den Cassajournalien noch vor dem Hauptscontro zu prüfen, und sich von der Richtigkeit derselben Überzeugung zu verschaffen, wofür derselbe insbesondere verantwortlich bleibt.

Die summarische Rentrechnung ist von dem Rechnungsführer zu unterschreiben und vom Gutsvorsteher als mitverantwortlich zu contrasigniren.

Die schliessliche Baarschaft ist sogleich nach vollzogenem Hauptscontro in das Journal des neuen Rechnungsjahres zu übertragen und sodann die Schlussclausel der Deduction von dem das Hauptscontro vornehmenden Inspicirenden und dem Gutsvorsteher unter gemeinschaftlicher Dafürhaltung zu unterfertigen.

Rentresten-Abschreibung

In allen Fällen, wenn in Folge höchster Bewilligung seiner Durchlaucht laufende Rentforderungen, oder ältere Rückstände nachgesehen werden, sind die betreffenden Beträge unter Allegirung der Abschreibungs-Bewilligung in dem einschlägigen Ausgabs-Conferenzbuche unter dem Titel „Rentresten-Abschreibung“ zu conferiren und per Empfangs- respective Schuldbuch, wo die bezüglichen Forderungen oder Reste in Vorschreibung stehen, abzuquittiren.

Die abgeschriebenen laufenden Schuldigkeiten dürfen dann selbstverständlich nicht mehr als Rückstände ausgewiesen werden, wogegen die nachgesehenen älteren Reste im Schuldbuchs-Extracte durch Einstellung des abgeschriebenen Vertrages in die Abstattungsrbrik, ausser Verweis zu stellen sind.

Bei etwa vorkommenden Abschreibungen von Passivresten sind die betreffenden Beträge in dem einschlägigen Geld-Empfangsbuche unter dem Titel „Passivreste-Abschreibung“ anzuweisen, per Schuldbuch abzuquittiren und im Schuldbuchs-Extracte durch Einstellung in die Abstattungsrubrik ausser Verrechnung zu bringen.

Rent-Geldrechnung

Für das Jahr 1873.

Schema 

Mit dem Resultate eines activen Rechnungsrestes und wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände höher sind als die Passiv-Abstände und keine Baarschafts-Überzahlung stattgefunden hat.

Schema

Mit dem Resultate eines passiven Rechnungsrestes und wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände höher sind als die Passiv-Ausstände.

Schema

Mit dem Resultate eines passiven Rechnungsrestes und wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände geringer sind als die Passiv-Ausstände.

Schema

Mit dem Resultate eines activen Rechnungsrestes, wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände geringer sind als die Passiv-Ausstände und nach Journal-Abschluss für das neue Jahr sich eine Überzahlung ergeben hat.

Schema I.

Empfänge

Ausgaben

 

fl.

kr.

fl.

kr.

 

 

Rechnungsrest vom Jahre 1872

an Cassa-Baarschaft

an Activ-Ausständen

an Passiv-Ausständen

 

 

 

4.352

8.264

 

 

 

 

38

47

 

 

 

 

 

 

593

 

 

 

 

 

72

 

Summa des Rechnungsrestes

12.616

85

593

72

 

 

 

 

 

Neue Verrechnung.

bei der Landwirtschaft

bei der Brauerei

bei der Mahlmühle

bei der Forstwirtschaft

bei dem Sägewerke N. N.

bei dem Voluptuare

An Quota-Abfuhr

 

138.506

85.648

18.753

15.429

142.378

48.735

65.921

 

 

32

21

93

85

19

67

79

 

 

132.867

73.952

22.349

14.718

78.156

46.987

65.921

85.000

 

48

87

56

39

05

23

79

--

 

 

 

Summa der neuen Verrechnung

 

515.373

 

96

 

519.953

 

37

 

Haupt-Summe sammt vorjährigem Rechnungsrest

 

527.990

 

81

 

520.547

 

09

 

 

 

 

 

Abschluss.

 

 

 

 

Der Hauptsumme der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit

 

Verbleibt mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest von

 

520.547

 

09

 

 

 

 

7.443

 

 

72

 

 

 

 

 

Bedeckung.

Laut Schuldbuchs-Extract betragen:

die Activ-Ausstände                             fl. 5.566 fl 16 kr.

die Passiv-Ausstände                            fl.    483 fl.57 kr.

         bleiben activ

 

laut Cassa-Journal an Baarschaft

 

 

 

 

5.082

 

2.361

 

 

 

 

59

 

13

 

 

 

 

 

Summa, obige

 

7.443

 

72

 

 

 

 

Gut……………….., am 31. Dezember 1873.

 

………………                                     ……………..

Gutsverwalter.                                      Rechnungsführer.

 

 

 

 

Paarschafts-Deduction

und

Cassa-Hauptscontro

 

Oe. W.

 

 

 

fl.

kr.

 

 

 

 

 

Nach jenseitigem Rechnungsabschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest ergeben von

 

 

 

7.443

 

 

 

72

 

 

 

Hierauf sind nach dem anruhenden geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben:

 

 

 

 

 

Activ            5.566 fl. 16 kr.

Passiv            483 fl. 37 kr.

Daher activ            

 

 

 

5.082

 

 

 

59

 

 

 

 

 

 

 

nach deren Abzug von obigem Rechnungsreste sich die verbleibende und in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft ergibt mit

 

 

2.361

 

 

13

 

 

 

welche in das 1874er Journal u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist.

 

 

 

 

 

Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Zuschlag des obigen Baarschaftsrestes eine Baarschaft ergeben von

 

 

 

 

1.207

 

 

 

 

28

 

 

 

 

 

 

 

Der Stand der Rentcassabaarschaft soll daher am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen

 

3.568

 

41

 

 

 

Hierauf wurden nach der dem Hauptscontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt

 

 

3.568

 

 

41

 

 

 

mehr………

daher                    

weniger……

 

 

 

.

 

.

 

 

 

 

 

 

 

Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung.

 

 

 

 

 

Gut…………….., am 25. März 1874.

 

 

 

 

 

         Unterschrift                     Unterschrift

         des Gutsverwalters  der Inspicirungsbehörde.

 

 

 

 

Schema II.

Empfänge

Ausgaben

 

fl.

kr.

fl.

kr.

 

 

Rechnungsrest vom Jahre 1872

an Cassa-Baarschaft

an Activ-Ausständen

an Passiv-Ausständen

 

 

 

2.361

5.566

 

 

 

 

13

16

 

 

 

 

 

 

483

 

 

 

 

 

57

 

Summa des Rechnungsrestes

7.927

29

483

57

 

 

 

 

 

Neue Verrechnung.

Mit Specification wie ad Schema I

 

475.863

 

57

 

486.266

 

23

 

 

 

Summa der neuen Verrechnung

 

475.863

 

57

 

486.266

 

23

 

Haupt-Summe sammt vorjährigem Rechnungsrest

 

483.790

 

86

 

486.749

 

80

 

 

 

 

 

Abschluss.

 

 

 

 

Der Hauptsumme der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit

 

Verbleibt mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest von

 

486.749

 

80

 

 

 

 

2.958

 

 

94

 

 

 

 

 

Ausweis.

Laut Cassa-Journal ergibt sich eine Baarschafts-Überzahlung von

 

Laut Schuldbuchs-Extract:

         Hiezu die Passiv-Ausstände mit

 

 

6.593

 

 

692

 

 

97

 

 

15

 

 

 

 

 

Zusammen

 

7.286

 

12

 

 

 

Diesem die Activ-Ausstände entgegengestellten mit

 

4.327

 

18

 

 

Wie oben Passiv-Rechnungsrest

2.958

94

 

 

 

Paarschafts-Deduction

und

Cassa-Hauptscontro

 

Oe. W.

 

 

 

fl.

kr.

 

 

 

 

 

Nach jenseitigem Rechnungsabschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest ergeben von

 

 

 

2.9658

 

 

 

94

 

 

 

Hierauf sind nach dem anruhenden geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben:

 

 

 

 

 

Activ            4.327 fl. 18 kr.

Passiv            692 fl. 15 kr.

Daher activ            

 

 

 

3.635

 

 

 

03

 

 

 

 

 

 

 

nach deren Zurechnung zu dem obigen Passiv-Rechnungsreste, sich die in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft-Überzahlung ergibt mit

 

 

6.593

 

 

97

 

 

 

welche in das 1874er Journal u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist.

 

 

 

 

 

Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Abrechnung der obigen Überzahlung eine Baarschaft ergeben von

 

 

 

 

9.245

 

 

 

 

63

 

 

 

 

 

 

 

Der Stand der Rentcassa-Baarschaft soll nach Abrechnung der obigen Überzahlung am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen

 

 

2.651

 

 

66

 

 

 

Hierauf wurden nach der dem Hauptscontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt

 

 

2.651

 

 

66

 

 

 

mehr………

daher                    

weniger……

 

 

 

.

 

.

 

 

 

 

 

 

 

Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung.

 

 

 

 

 

Gut…………….., am 25. März 1874.

 

 

 

 

 

         Unterschrift                     Unterschrift

         des Gutsverwalters         der Inspicirungsbehörde.

 

 

 

 

Schema III.

Empfänge

Ausgaben

 

fl.

kr.

fl.

kr.

 

 

Rechnungsrest vom Jahre 1872

An Activ-Ausständen

An Passiv-Ausständen

An Baarschafts-Überzahlung

 

 

 

4.327

 

 

 

 

 

18

 

 

 

 

 

 

692

6.593

 

 

 

 

15

97

 

Summa des Rechnungsrestes

4.327

18

7.286

12

 

 

 

 

 

Neue Verrechnung.

Mit Specification wie ad Schema I

 

490.532

 

19

 

491.301

 

77

 

 

 

Summa der neuen Verrechnung

 

490.532

 

19

 

491.301

 

77

 

Haupt-Summe sammt vorjährigem Rechnungsrest

 

494.859

 

37

 

498.587

 

89

 

 

 

 

 

Abschluss.

 

 

 

 

Der Hauptsumme der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit

 

ergibt sich mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein passiver Rechnungsrest von

 

498.587

 

89

 

 

 

 

3.728

 

 

52

 

 

 

 

 

Ausweis.

Laut Cassa-Journal ergibt sich eine Baarschafts-Überzahlung von

 

Laut Schuldbuchs-Extract:

         Hiezu die Passiv-Ausstände mit

 

 

3.122

 

 

2.134

 

 

13

 

 

75

 

 

 

 

 

Zusammen

 

5.256

 

88

 

 

 

Diesem die Activ-Ausstände entgegengestellten mit

 

1.528

 

36

 

 

Wie oben Passiv-Rechnungsrest

3.728

52

 

 

 

Paarschafts-Deduction

und

Cassa-Hauptscontro

 

Oe. W.

 

 

 

fl.

kr.

 

 

 

 

 

Nach jenseitigem Rechnungs-Abschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein passiver Rechnungsrest ergeben von

 

 

 

3.728

 

 

 

52

 

 

 

Hierauf sind nach dem anruhenden, geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben:

 

 

 

 

 

Activ            1528 fl. 36 kr.

Passiv          2134 fl. 75 kr.

Daher Passiv         

 

 

 

606

 

 

 

39

 

 

 

 

 

 

 

nach deren Abzug vom obigen Passiv-Rechnungsreste sich die in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft-Überzahlung ergibt mit

 

 

3.122

 

 

13

 

 

 

welche in das 1874er Journal u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist.

 

 

 

 

 

Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Abrechnung der obigen Überzahlung eine Baarschaft ergeben von

 

 

 

 

6.057

 

 

 

 

21

 

 

 

 

 

 

 

Der Stand der Rentcassa-Baarschaft soll daher nach Abrechnung der obigen Überzahlung am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen

 

 

2.935

 

 

08

 

 

 

Hierauf wurden nach der dem Haupt-Scontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt

 

 

2.935

 

 

08

 

 

 

mehr………

daher                   

weniger……

 

 

 

.

 

.

 

 

 

 

 

 

 

Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung.

 

 

 

 

 

Gut…………….., am 25. März 1874.

 

 

 

 

 

         Unterschrift                     Unterschrift

         des Gutsverwalters         der Inspicirungsbehörde.

 

 

 

 

Schema IV.

Empfänge

Ausgaben

 

fl.

kr.

fl.

kr.

 

 

Rechnungsrest vom Jahre 1872

An Activ-Ausständen

An Passiv-Ausständen

An Baarschafts-Überzahlung

 

 

 

1.528

 

 

 

 

 

36

 

 

 

 

 

 

2.134

3.122

 

 

 

 

75

13

 

Summa des Rechnungsrestes

1.528

36

5.256

88

 

 

 

 

 

Neue Verrechnung.

Mit Specification wie ad Schema I

 

487.925

 

71

 

477.613

 

58

 

 

 

Summa der neuen Verrechnung

 

487.925

 

71

 

477.613

 

58

 

Haupt-Summa sammt vorjährigem Rechnungsrest

 

489.454

 

07

 

482.870

 

46

 

 

 

 

 

Abschluss.

 

 

 

 

Der Hauptsumma der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit

 

Verbleibt mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest von

 

482.870

 

46

 

 

 

 

6.583

 

 

61

 

 

 

 

 

Bedeckung.

Laut Cassa-Journal an Baarschafts 7265 fl. 30 kr.

Laut Schuldbuchs-Extract:

         An Activ-Ausständen                  1834 fl. 59 kr.


                            Summa activ 9099 fl. 89 kr.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hievon laut dto. die Passiv-Ausstände     2516 fl. 28 kr.


 

Verbleiben obige

 

 

 

6.583

 

 

 

61

 

 

 

Paarschafts-Deduction

und

Cassa-Hauptscontro

 

Oe. W.

 

 

 

fl.

kr.

 

 

 

 

 

Nach jenseitigem Rechnungs-Abschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest ergeben von

 

 

 

6.583

 

 

 

61

 

 

 

Hierauf sind nach dem anruhenden, geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben:

 

 

 

 

 

Activ            1834 fl. 59 kr.

Passiv          2516 fl. 28 kr.

Daher Passiv         

 

 

 

681

 

 

 

69

 

 

 

 

 

 

 

nach deren Zurechnung zu dem obigen Rechnungsreste, sich die in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft ergibt mit

 

 

7.265

 

 

30

 

 

 

welche in das 1874er Journal, u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist.

 

 

 

 

 

Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Einrechnung des obigen Baarschaftsrestes eine Überzahlung ergeben von

 

 

 

 

4.137

 

 

 

 

94

 

 

 

 

 

 

 

Der Stand der Rentcassa-Baarschaft soll Abrechnung am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen

 

3.127

 

36

 

 

 

Hierauf wurden nach der dem Haupt-Scontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt

 

 

3.127

 

 

36

 

 

 

mehr………

daher                    

weniger……

 

 

 

.

 

.

 

 

 

 

 

 

 

Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung.

 

 

 

 

 

Gut…………….., am 25. März 1874.

 

 

 

 

 

         Unterschrift                     Unterschrift

         des Gutsverwalters         der Inspicirungsbehörde.

 

 

 

 

______________