Dienstinstruktionen für Landvogt Josef Schuppler
vom 7. Oktober 1808
Aus landesväterlicher Fürsorge für das Wohl des Unterthans von Hohenliechtenstein und zu Bezweckung einer mehr geordneten Administration des daselbstigen landesfürstlichen Camerale haben sich Seine Durchlaucht bewogen gefunden, in verwichenen Sommer den mitgefertigten Hofrath Hauer nach Hohenliechtenstein abzusenden, und durch ihn den Zustand des Fürstenthums in Bezug auf den Unterthan sowohl, als auch auf die landesfürstliche Cameral-Gefälle und Nutzungen, dann zeitherige Gebahrung erheben zu lassen.
1mo
[Aufhebung alten Rechts]
Nachdem durch die rheinische Bundes-Acte vom 12 ten July 1806, die vormalige Reichsverfassung aufgehoben worden, der auf dem Fürstenthume Hohenliechtenstein seit undenklichen Zeiten ausgeübte Landesgebrauch so wenig sich mit dem Geist des dermaligen Zeitalters und vorgerückten Cultur, als der in benachbarten Staaten eingeführten Verfassung vereinbaren laßt, so halten es Seine Durchlaucht Höchst ihrer Vorsorge angemessen, unter beabsichtigter Aufhebung des bestandenen Landesgebrauchs und derley hergebrachten Gewohnheiten vom Ersten Jenner künftigen Jahrs als Grundgesetz der Landesverfassung vorzuschreiben:
1tens Eine den Zeitumständen und Verhältnissen des Landes anpassende Jurisdictions-Norma.
2tens Ein bürgerliches, peinliches und Polizey Gesetz.
Wien, den 7ten Oktober 1808.
Die Hochfürstlich Johann Liechtensteinische Kanzley.
Theobald von Walberg m. p.
Georg Hauer m.p.
Hohenliechtensteiner Landvogt Herrn Joseph Schuppler
Circulare
Aus Anlass vorgekommener Fälle, wo bisher Seitens der fürstlichen Rentämter nicht nur im Allgemeinen zur Verfassung der Rent-Geldrechnung verschieden von einander divergirende Formen, sowohl bezüglich der Colonnen, als auch hinsichtlich Einstellung der Ziffern in dieselben und deren Textirung gebraucht wurden, -- welche die buchhalterische Revision nicht in der wünschenswerthen Weise erleichtern, als dies bei einheitlicher Form der Fall ist, sondern und hauptsächlich dass bei manchen Rentämtern auf Grundlage eines Jahres-Rechnungs-Abschlusses, welcher zufällig einen nicht normalen Rechnungsrest liefert, wo nämlich entweder die Passiv-, die Activ-Rentreste oder die Ausgaben die Empfänge überragen und eine Baarschafts-Überzahlung verursachen u., mitunter ganz unsichere Formen gewählt wurden, die eine unrichtige Nachweisung des Rechnungsrestes und falsche Deduction der Bedeckung desselben nach sich führten, und die Übereinstimmung des Rechnungs-Ergebnisses mit dem wirklichen Bestande der Baarschaft alteriren mussten, -- findet man für nöthig, behufs künftiger Hintanhaltung dieser Übelstände die hier beigeschlossene, -- einen integrirenden Bestandtheil der künftigen Rechnungs-Instruktion bildende, und Schemata für alle Varietäten des Rechnungsrestes enthaltende Exemplification zur Verfassung der Rent-Geldrechnung, jetzt schon mit der Weisung hinauszugeben: dass von nun an, und zwar bereits mit der 1874er Jahresrechnungslegung beginnend, die Rentrechnung nur nach der hier gegebenen Form und dem einschlägigen Schema zu verfassen und der Jahresrechnung zu allegiren sein wird.
Die Buchhaltung wird beauftragt, jede von dieser Form, sowohl hinsichtlich des Ganzen als auch dessen Details, besonders aber in der Stylisirung der Baarschafts-Deduction abweichend verfasste Rent-Geldrechnung zur Umarbeitung unbedingt zurückzuweisen.
Wien, den 11. Februar 1875
Seibt m.p.
Summarische Rent-Geldrechnung.
Sobald der Abschluss der Conferenzbücher und in weiteren Verfolg jener des Schuldbuches und Cassajournals für das jeweilig abgelaufene Rechnungsjahr stattgefunden hat, ist auf Grundlage der Abschlussresultate die summarische Rent-Geldrechnung nach dem beiliegenden Formulare zu legen.
Wie die beigefügte Exemplification zeitg, ist Allem bevor der Rechnungsrest vom vorigen Jahre und zwar: die Cassabaarschaft und Activreste zum Empfang, die Passivreste zur Ausgabe zu übertragen, an diese anreihend die neuen Empfänge und Ausgabe der Ertragszweige einschliessig jener des Voluptuares nach den Summarien der einzelnen Conferenzbücher mit separater Darstellung der Quota-Abfuhr als Ausgabspost einzustellen, und sodann nach Abschluss, aus dem Entgegenhalte der Ausgaben zu den Empfängen, der schliessliche Rechnungsrest zu ermitteln. Dieser Rest kann mit Rücksicht auf die Gebahrung nur in Cassabaarschaft, dann in Activresten nach Abrechnung allfälliger Passivreste bestehen, wonach der Ausweis oder die Bedeckung desselben mit Bezug auf das Cassajournal und den beizulegenden Schuldbuchs.Exact zu bewerkstelligen ist.
Als Grundsatz für die Richtigkeit der Rechnung hat zu gelten: dass die Summa der sämmtlichen Empfänge einschliessig der vorjährigen activen Rentreste sammt Baarschaft und der schliesslichen Passiva, wie auch die eventuelle schliessliche Baarschafts-Überzahlung immer gleich sein muss der Summa der sämmtlichen Ausgaben inclusive der vorjährigen Passiva, der schliesslichen Activreste und Baarschaft, dann der eventuellen vorjährigen Passiva, der schliesslichen Activreste und Baarschaft, dann der eventuellen vorjährigen Baarschafts-Überzahlung.
Der Bedeckung des Rechnungsrestes ist sodann die Deduction der schliesslichen Baarschaft und das Cassa-Hauptscontro nach der Exemplification in obigem Formulare anzureihen. Der Gutsvorsteher ist verpflichtet, diese Deduction durch Vergleichung derselben mit dem Schuldbuchs-Extracte und den Cassajournalien noch vor dem Hauptscontro zu prüfen, und sich von der Richtigkeit derselben Überzeugung zu verschaffen, wofür derselbe insbesondere verantwortlich bleibt.
Die summarische Rentrechnung ist von dem Rechnungsführer zu unterschreiben und vom Gutsvorsteher als mitverantwortlich zu contrasigniren.
Die schliessliche Baarschaft ist sogleich nach vollzogenem Hauptscontro in das Journal des neuen Rechnungsjahres zu übertragen und sodann die Schlussclausel der Deduction von dem das Hauptscontro vornehmenden Inspicirenden und dem Gutsvorsteher unter gemeinschaftlicher Dafürhaltung zu unterfertigen.
Rentresten-Abschreibung
In allen Fällen, wenn in Folge höchster Bewilligung seiner Durchlaucht laufende Rentforderungen, oder ältere Rückstände nachgesehen werden, sind die betreffenden Beträge unter Allegirung der Abschreibungs-Bewilligung in dem einschlägigen Ausgabs-Conferenzbuche unter dem Titel „Rentresten-Abschreibung“ zu conferiren und per Empfangs- respective Schuldbuch, wo die bezüglichen Forderungen oder Reste in Vorschreibung stehen, abzuquittiren.
Die abgeschriebenen laufenden Schuldigkeiten dürfen dann selbstverständlich nicht mehr als Rückstände ausgewiesen werden, wogegen die nachgesehenen älteren Reste im Schuldbuchs-Extracte durch Einstellung des abgeschriebenen Vertrages in die Abstattungsrbrik, ausser Verweis zu stellen sind.
Bei etwa vorkommenden Abschreibungen von Passivresten sind die betreffenden Beträge in dem einschlägigen Geld-Empfangsbuche unter dem Titel „Passivreste-Abschreibung“ anzuweisen, per Schuldbuch abzuquittiren und im Schuldbuchs-Extracte durch Einstellung in die Abstattungsrubrik ausser Verrechnung zu bringen.
Rent-Geldrechnung
Für das Jahr 1873.
Schema
Mit dem Resultate eines activen Rechnungsrestes und wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände höher sind als die Passiv-Abstände und keine Baarschafts-Überzahlung stattgefunden hat.
Schema
Mit dem Resultate eines passiven Rechnungsrestes und wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände höher sind als die Passiv-Ausstände.
Schema
Mit dem Resultate eines passiven Rechnungsrestes und wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände geringer sind als die Passiv-Ausstände.
Schema
Mit dem Resultate eines activen Rechnungsrestes, wo mit Jahresschluss die Activ-Ausstände geringer sind als die Passiv-Ausstände und nach Journal-Abschluss für das neue Jahr sich eine Überzahlung ergeben hat.
Schema I. | Empfänge | Ausgaben |
| fl. | kr. | fl. | kr. |
Rechnungsrest vom Jahre 1872 an Cassa-Baarschaft an Activ-Ausständen an Passiv-Ausständen | 4.352 8.264 | 38 47 | 593 | 72 |
| Summa des Rechnungsrestes | 12.616 | 85 | 593 | 72 |
| | | | |
Neue Verrechnung. bei der Landwirtschaft bei der Brauerei bei der Mahlmühle bei der Forstwirtschaft bei dem Sägewerke N. N. bei dem Voluptuare An Quota-Abfuhr | 138.506 85.648 18.753 15.429 142.378 48.735 65.921 | 32 21 93 85 19 67 79 | 132.867 73.952 22.349 14.718 78.156 46.987 65.921 85.000 | 48 87 56 39 05 23 79 -- |
| Summa der neuen Verrechnung | 515.373 | 96 | 519.953 | 37 |
Haupt-Summe sammt vorjährigem Rechnungsrest | 527.990 | 81 | 520.547 | 09 |
| | | | |
Abschluss. | | | | |
Der Hauptsumme der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit Verbleibt mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest von | 520.547 | 09 | | |
7.443 | 72 |
| | | | |
Bedeckung. Laut Schuldbuchs-Extract betragen: die Activ-Ausstände fl. 5.566 fl 16 kr. die Passiv-Ausstände fl. 483 fl.57 kr. bleiben activ laut Cassa-Journal an Baarschaft | 5.082 2.361 | 59 13 | | |
| Summa, obige | 7.443 | 72 | | |
Gut……………….., am 31. Dezember 1873. ……………… …………….. Gutsverwalter. Rechnungsführer. | | | | |
Paarschafts-Deduction und Cassa-Hauptscontro | Oe. W. | | |
| fl. | kr. | | |
| |
Nach jenseitigem Rechnungsabschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest ergeben von | 7.443 | 72 | | |
Hierauf sind nach dem anruhenden geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben: | | | | |
Activ 5.566 fl. 16 kr. Passiv 483 fl. 37 kr. Daher activ | 5.082 | 59 | | |
| | | | |
nach deren Abzug von obigem Rechnungsreste sich die verbleibende und in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft ergibt mit | 2.361 | 13 | | |
welche in das 1874er Journal u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist. | | | | |
Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Zuschlag des obigen Baarschaftsrestes eine Baarschaft ergeben von | 1.207 | 28 | | |
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Der Stand der Rentcassabaarschaft soll daher am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen | 3.568 | 41 | | |
Hierauf wurden nach der dem Hauptscontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt | 3.568 | 41 | | |
mehr……… daher weniger…… | … … | . . | | |
| | | | |
Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung. | | | | |
Gut…………….., am 25. März 1874. | | | | |
Unterschrift Unterschrift des Gutsverwalters der Inspicirungsbehörde. | | | | |
Schema II. | Empfänge | Ausgaben |
| fl. | kr. | fl. | kr. |
Rechnungsrest vom Jahre 1872 an Cassa-Baarschaft an Activ-Ausständen an Passiv-Ausständen | 2.361 5.566 | 13 16 | 483 | 57 |
| Summa des Rechnungsrestes | 7.927 | 29 | 483 | 57 |
| | | | |
Neue Verrechnung. Mit Specification wie ad Schema I | 475.863 | 57 | 486.266 | 23 |
| Summa der neuen Verrechnung | 475.863 | 57 | 486.266 | 23 |
Haupt-Summe sammt vorjährigem Rechnungsrest | 483.790 | 86 | 486.749 | 80 |
| | | | |
Abschluss. | | | | |
Der Hauptsumme der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit Verbleibt mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest von | 486.749 | 80 | | |
2.958 | 94 |
| | | | |
Ausweis. Laut Cassa-Journal ergibt sich eine Baarschafts-Überzahlung von Laut Schuldbuchs-Extract: Hiezu die Passiv-Ausstände mit | 6.593 692 | 97 15 | | |
| Zusammen | 7.286 | 12 | | |
Diesem die Activ-Ausstände entgegengestellten mit | 4.327 | 18 | | |
Wie oben Passiv-Rechnungsrest | 2.958 | 94 | | |
Paarschafts-Deduction und Cassa-Hauptscontro | Oe. W. | | |
| fl. | kr. | | |
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Nach jenseitigem Rechnungsabschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest ergeben von | 2.9658 | 94 | | |
Hierauf sind nach dem anruhenden geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben: | | | | |
Activ 4.327 fl. 18 kr. Passiv 692 fl. 15 kr. Daher activ | 3.635 | 03 | | |
| | | | |
nach deren Zurechnung zu dem obigen Passiv-Rechnungsreste, sich die in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft-Überzahlung ergibt mit | 6.593 | 97 | | |
welche in das 1874er Journal u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist. | | | | |
Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Abrechnung der obigen Überzahlung eine Baarschaft ergeben von | 9.245 | 63 | | |
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Der Stand der Rentcassa-Baarschaft soll nach Abrechnung der obigen Überzahlung am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen | 2.651 | 66 | | |
Hierauf wurden nach der dem Hauptscontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt | 2.651 | 66 | | |
mehr……… daher weniger…… | … … | . . | | |
| | | | |
Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung. | | | | |
Gut…………….., am 25. März 1874. | | | | |
Unterschrift Unterschrift des Gutsverwalters der Inspicirungsbehörde. | | | | |
Schema III. | Empfänge | Ausgaben |
| fl. | kr. | fl. | kr. |
Rechnungsrest vom Jahre 1872 An Activ-Ausständen An Passiv-Ausständen An Baarschafts-Überzahlung | 4.327 | 18 | 692 6.593 | 15 97 |
| Summa des Rechnungsrestes | 4.327 | 18 | 7.286 | 12 |
| | | | |
Neue Verrechnung. Mit Specification wie ad Schema I | 490.532 | 19 | 491.301 | 77 |
| Summa der neuen Verrechnung | 490.532 | 19 | 491.301 | 77 |
Haupt-Summe sammt vorjährigem Rechnungsrest | 494.859 | 37 | 498.587 | 89 |
| | | | |
Abschluss. | | | | |
Der Hauptsumme der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit ergibt sich mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein passiver Rechnungsrest von | 498.587 | 89 | | |
3.728 | 52 |
| | | | |
Ausweis. Laut Cassa-Journal ergibt sich eine Baarschafts-Überzahlung von Laut Schuldbuchs-Extract: Hiezu die Passiv-Ausstände mit | 3.122 2.134 | 13 75 | | |
| Zusammen | 5.256 | 88 | | |
Diesem die Activ-Ausstände entgegengestellten mit | 1.528 | 36 | | |
Wie oben Passiv-Rechnungsrest | 3.728 | 52 | | |
Paarschafts-Deduction und Cassa-Hauptscontro | Oe. W. | | |
| fl. | kr. | | |
| |
Nach jenseitigem Rechnungs-Abschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein passiver Rechnungsrest ergeben von | 3.728 | 52 | | |
Hierauf sind nach dem anruhenden, geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben: | | | | |
Activ 1528 fl. 36 kr. Passiv 2134 fl. 75 kr. Daher Passiv | 606 | 39 | | |
| | | | |
nach deren Abzug vom obigen Passiv-Rechnungsreste sich die in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft-Überzahlung ergibt mit | 3.122 | 13 | | |
welche in das 1874er Journal u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist. | | | | |
Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Abrechnung der obigen Überzahlung eine Baarschaft ergeben von | 6.057 | 21 | | |
| | | | |
Der Stand der Rentcassa-Baarschaft soll daher nach Abrechnung der obigen Überzahlung am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen | 2.935 | 08 | | |
Hierauf wurden nach der dem Haupt-Scontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt | 2.935 | 08 | | |
mehr……… daher weniger…… | … … | . . | | |
| | | | |
Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung. | | | | |
Gut…………….., am 25. März 1874. | | | | |
Unterschrift Unterschrift des Gutsverwalters der Inspicirungsbehörde. | | | | |
Schema IV. | Empfänge | Ausgaben |
| fl. | kr. | fl. | kr. |
Rechnungsrest vom Jahre 1872 An Activ-Ausständen An Passiv-Ausständen An Baarschafts-Überzahlung | 1.528 | 36 | 2.134 3.122 | 75 13 |
| Summa des Rechnungsrestes | 1.528 | 36 | 5.256 | 88 |
| | | | |
Neue Verrechnung. Mit Specification wie ad Schema I | 487.925 | 71 | 477.613 | 58 |
| Summa der neuen Verrechnung | 487.925 | 71 | 477.613 | 58 |
Haupt-Summa sammt vorjährigem Rechnungsrest | 489.454 | 07 | 482.870 | 46 |
| | | | |
Abschluss. | | | | |
Der Hauptsumma der Empfänge jene der Ausgaben entgegengehalten mit Verbleibt mit Schluss des Jahres 1873 zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest von | 482.870 | 46 | | |
6.583 | 61 |
| | | | |
Bedeckung. Laut Cassa-Journal an Baarschafts 7265 fl. 30 kr. Laut Schuldbuchs-Extract: An Activ-Ausständen 1834 fl. 59 kr.
Summa activ 9099 fl. 89 kr. | | | | |
Hievon laut dto. die Passiv-Ausstände 2516 fl. 28 kr.
Verbleiben obige | 6.583 | 61 | | |
Paarschafts-Deduction und Cassa-Hauptscontro | Oe. W. | | |
| fl. | kr. | | |
| |
Nach jenseitigem Rechnungs-Abschlusse hat sich zur weiteren Verrechnung ein activer Rechnungsrest ergeben von | 6.583 | 61 | | |
Hierauf sind nach dem anruhenden, geprüften und vollkommen richtig befundenen Schuldbuchs-Extracte im Ausstand geblieben: | | | | |
Activ 1834 fl. 59 kr. Passiv 2516 fl. 28 kr. Daher Passiv | 681 | 69 | | |
| | | | |
nach deren Zurechnung zu dem obigen Rechnungsreste, sich die in das Journal pro 1874 zu übertragende Baarschaft ergibt mit | 7.265 | 30 | | |
welche in das 1874er Journal, u. zw. erst nach dem Abschlusse desselben am 25. März sub Post Nr ……… übertragen worden ist. | | | | |
Nach dem an diesem Tage abgeschlossenen und geprüften Cassa-Journale für das Jahr 1874 hat sich ohne Einrechnung des obigen Baarschaftsrestes eine Überzahlung ergeben von | 4.137 | 94 | | |
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Der Stand der Rentcassa-Baarschaft soll Abrechnung am Tage des Cassa-Hauptscontro betragen | 3.127 | 36 | | |
Hierauf wurden nach der dem Haupt-Scontro zuliegenden Münzliste wirklich abgezählt | 3.127 | 36 | | |
mehr……… daher weniger…… | … … | . . | | |
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Dass diese Deduction mit den angedeuteten Jorunalien übereinstimmt und der Cassa-Haupt-Scontro richtig vorgenommen wurde, bestätigen die Gefertigten unter Eidespflicht und eigener Dafürhaftung. | | | | |
Gut…………….., am 25. März 1874. | | | | |
Unterschrift Unterschrift des Gutsverwalters der Inspicirungsbehörde. | | | | |