Schreiben von Kabinettsdirektor Josef Martin an die Regierung, die Hauptkassaverwaltung Olmütz und die Verwaltung des Nachlassvermögens [1]
27.11.1934, Wien
Verlängerung der Rückzahlungsfrist eines Betrages von der Gemeinde Balzers
Auf N/S der fürstl. Regierung vom 5. d.M. [2]
Zufolge Kaufvertrages vom Jänner 1925 geruhten weiland Seine Durchlaucht Fürst Johannes der Gemeinde Balzers das Anwesen [Gutenberg], das die kürzlich von dort nach Schaan übersiedelten ehrwürdigen Schwestern [3] gepachtet hatten, zu verkaufen und hiebei die Zahlung eines Betrages von 25'000 / zwanzigfünftausend / sFr. auf die Dauer von 10 Jahren, d.i. bis 30. Juni 1935 unverzinslich zu stunden.
Seine Durchlaucht der Fürst [Franz I.] geruhten eine Verlängerung dieser unverzinslichen Stundung auf weitere 5 Jahre, d.i. bis 30. Juni 1940 unter der Bedingung zu genehmigen, dass dieses Anwesen - wie von der fürstl. Regierung angeführt wird - von Missionären [4] des Missionshauses aus der Umgebung des Kantons St. Gallen gepachtet wird und diese dort ein Untergymnasium errichten, was im Interesse des Fürstentums gelegen wäre. [5]
Die unter Nr. 157 vom 16. November l.J. erfolgte Ausgabe der Kabinettskanzlei [6] wird annulliert und wolle vernichtet werden.
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