Fürst Franz I. stundet ein Darlehen an die Gemeinde Balzers im Rahmen der Niederlassung der Salettiner auf Gutenberg


Schreiben von Kabinettsdirektor Josef Martin an die Regierung, die Hauptkassaverwaltung Olmütz und die Verwaltung des Nachlassvermögens [1]

27.11.1934, Wien

Verlängerung der Rückzahlungsfrist eines Betrages von der Gemeinde Balzers

Auf N/S der fürstl. Regierung vom 5. d.M. [2]

Zufolge Kaufvertrages vom Jänner 1925 geruhten weiland Seine Durchlaucht Fürst Johannes der Gemeinde Balzers das Anwesen [Gutenberg], das die kürzlich von dort nach Schaan übersiedelten ehrwürdigen Schwestern [3] gepachtet hatten, zu verkaufen und hiebei die Zahlung eines Betrages von 25'000 / zwanzigfünftausend / sFr. auf die Dauer von 10 Jahren, d.i. bis 30. Juni 1935 unverzinslich zu stunden.

Seine Durchlaucht der Fürst [Franz I.] geruhten eine Verlängerung dieser unverzinslichen Stundung auf weitere 5 Jahre, d.i. bis 30. Juni 1940 unter der Bedingung zu genehmigen, dass dieses Anwesen - wie von der fürstl. Regierung angeführt wird - von Missionären [4] des Missionshauses aus der Umgebung des Kantons St. Gallen gepachtet wird und diese dort ein Untergymnasium errichten, was im Interesse des Fürstentums gelegen wäre. [5]

Die unter Nr. 157 vom 16. November l.J. erfolgte Ausgabe der Kabinettskanzlei [6] wird annulliert und wolle vernichtet werden.

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[1] LI LA RF 148/268/006. Aktenzeichen: No. 157. Das Schreiben ging zur Kenntnis auch an die Zentraldirektion und die Domänenverwaltung.
[2] LI LA RF 148/268/001.
[3] Die Rede ist von den Anbeterinnen des Blutes Christi.
[4] Es handelt sich um die Missionare Unserer Lieben Frau von La Salette.
[5] Die Regierung bedankte sich für die Stundung des Darlehens an die Gemeinde Balzers, auch namens der Salettiner und des Pfarramtes Balzers, mit Schreiben an die Kabinettskanzlei vom 7.12.1934 (LI LA RF 148/268/006). Mit Kaufvertrag vom 3.1.1935 verkaufte die Gemeinde Balzers die Liegenschaft Gutenberg an die Salettiner vom Missionsverein Untere Waid (LI LA RF 148/268/008, vgl. ferner LI LA RF 148/268/010).
[6] Siehe das Schreiben von Kabinettsdirektor Josef Martin an die Regierung vom 16.11.1934 (LI LA RF 148/268/005).