Die Regierung beschliesst u.a., keine Aufenthaltsbewilligungen mehr an Juden zu erteilen


Mitteilung von Regierungsbeschlüssen im "Liechtensteiner Volksblatt" [1]

8.12.1938

Bericht aus den Regierungssitzungen

1. Die Regierung beschliesst, keine neuen Aufenthaltsbewilligungen an jüdische Flüchtlinge mehr zu erteilen.

2. Mehrere Ansuchen um Einreise- und Aufenthaltsbewilligungen wurden abgewiesen.

3. Einige Ansuchen um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wurden zustimmend erledigt.

4. Mehrere Unterstützungsgesuche wurden behandelt.

5. Von einer Anzahl Vermächtnisse des H.H. Pfarrers Buinger sel. wird Kenntnis genommen.

6. Das Staudenhauen am Rheinwuhr wird in jeder Gemeinde an verschiedene Parteien vergeben.

7. Ebenso wird das Schotterführen auf die landschäftlichen Strassen an verschiedene Akkordanten vergeben.

8. Die Erstellung einer Talsperre in der Quaderrüfe wird an Johann Büchel, Maurermeister in Gamprin vergeben.

9. Die Erstellung des Loses 2 in der Mühleholzrüfe wird an Baumeister Anton Ospelt in Vaduz vergeben.

10. Verbauungsarbeiten in der Kracherrüfe werden zur Vergebung ausgeschrieben.

11. Für die Behandlung von Diphtheriefällen werden an die Ärzte neue strenge Bestimmungen hinausgegeben.

12. Mehrere Gewerbsangelegenheiten werden behandelt, zum Teil zustimmend, zum Teil ablehnend.

13. Der Brückenbau beim Schwert in Ruggell wird an Baumeister Josef Hilti in Schaan vergeben.

14. Die Erstellung eines Kolmationsdurchlasses in Bendern wird an Maurermeister Alfred Hasler in Eschen vergeben.

 

 

 

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[1] L.Vo., Nr. 141, 08.12.1938, S. 2. Vgl. das Schreiben der Regierung an das deutsche Generalkonsulat in Zürich vom 30. März 1938, demzufolge in Liechtenstein keine österreichischen Emigranten aufgenommen werden (LI LA RF 179/130/029).