Kopie eines Schreibens von Rechtsanwalt Albrecht Dieckhoff aus Zürich an Kabinettsdirektor Josef Martin [1]
8.11.1938
betr. Wiedergutmachung der tschechischen „Bodenreform"
Sehr geehrter Herr Kabinettsdirektor,
Diese Angelegenheit halte ich für nicht aussichtslos, vor allem glaube ich, einen gewissen Teilerfolg erreichen zu können, wenn die Sache gründlich vorbereitet wird. Hiezu brauche ich die wichtigsten Belege aus
(a) dem allgemeinen Schriftwechsel zwischen den Verwaltungen und den Tschechen zu dieser Frage
(b) den Schriftwechsel der Wiener Kanzleien
(c) den diplomatischen Schriftwechsel (evtl. über Vaduz und Aktenvermerke des Gesandten in Bern); tschechische diplomatische Schikanen!
(d) die jüngsten Verhandlungen mit der Tschechei über die Anerkennung der Souverainität.
Wo befinden sich diese Unterlagen und wie sind sie mir zugänglich? Eventl. in Wien? Vielleicht dort auch Abschriften der übrigen Unterlagen? Die grosszügige Bereitschaft Seiner Durchlaucht des Landesfürsten [Franz Josef II.], die Siedlungsbelange zu fordern, wird die Durchführung sicherlich fördern. Nach Kenntnisnahme der Unterlagen werde ich gerne weiteres mit den Berliner Stellen besprechen. Vielleicht kann man folgenden Weg - nach sorgfältiger Vorbereitung! - gehen: Das souveraine Fürstentum macht die Forderungen für seinen Landesfürsten erneut geltend und man einigt sich auf einen „Schiedsrichter" (Deutschland!) in dieser völkerrechtlichen Streitfrage?
Ich hoffe am Montag, Dienstag 14./15. in Vaduz und gegen Ende November kurz in Wien zu sein. Es grüsst Sie verbindlichst mit Heil Hitler
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[1] LI LA RF 190/344/035.