1869-1971 bestehende Behörde, der Leitung und Aufsicht über das Schulwesen oblag. Der Landeschulrat, der der Regierung nebengeordnet war, bestand aus fünf Mitgliedern: Regierungschef (Vorsitzender) und vier vom Landtag gewählte Personen, darunter ein Geistlicher und ein Lehrer. Ausführendes Organ war der durch den Landesschulrat bestellte Schulkommissär.
Literatur: HLFL
GND:
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