Die Schweiz verknüpft die Ellhornangelegenheit mit der liechtensteinischen Arbeiterfrage


Schreiben von Arbeitsamtsleiter Gebhard Walser an die Regierung [1]

31.5.1940

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In Deutschland konnte ich mir diese Dienstfreundschaft bei den zuständigen Kreisen restlos erwerben, in der Schweiz musste ich leider feststellen, dass es neben sehr guten Freunden für das liecht. Arbeiterproblem auch andersdenkende gibt. Den ungünstigsten Eindruck habe ich diesbezüglich am 19. Jänner 1939 in Bern gewonnen, wo man mich zur Behandlung von Arbeiterfragen dorthin bestellte. Als ich dorthin kam, wurde mir von den dort bereits in Unterhandlung gewesenen liechtenst. Regierungsvertretern Dr. [Alois] Vogt und Pfarrer [Anton] Frommelt mitgeteilt, dass meine Reise dorthin nutzlos geworden sei, da die schweizerischen Vertreter schon das Eintreten auf die liechtensteinische Arbeiterfrage [2] von einer vorausgehenden Gebietsabtretung liechtenst. Hoheitsgebietes für militärische Zwecke abhängig machen, welchem Verlangen schon aus Neutralitätsgründen nicht ohne weiteres entsprochen werden könne. Diese Nachricht war für mich eine bittere Pille, hegte ich doch bei der Hinreise doch soviel Hoffnungen in die Aussprache in Bern.

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[1] LI LA RF 198/446/010-017.
[2] Es handelt sich um die Zulassung liechtensteinischer Arbeitskräfte zum schweizerischen Arbeitsmarkt.