Der Liechtensteinische Landtag wurde 1818 geschaffen, doch war dieser "Postulatenlandtag" noch keine "Volksvertretung" mit echten Kompetenzen. Seine einzige Aufgabe bestand darin, das jährliche Steuerpostulat gutzuheissen - ohne die Möglichkeit, darüber zu diskutieren oder es gar abzulehnen. Mit der Verfassung von 1862 erhielt der Landtag das Recht zur Mitwirkung an der Gesetzgebung, zur Bewilligung der Finanzen und zur Mitwirkung bei der Bestellung der Kollegialgerichte. Seither kann kein Gesetz mehr ohne Mitwirkung des Landtags oder (seit 1921) des Volkes erlassen werden. Dem Fürsten blieben 1862 wichtige Rechte wie das Verordnungsrecht, die Bestellung der Regierung und der Gerichte, die Aussenpolitik und die Gesetzgebung (diese zusammen mit dem Landtag). Durch die Entstehung der Parteien im Jahre 1918 änderte sich nicht nur die Wahl des Landtags, sondern auch seine Arbeitsweise und sein Selbstverständnis (Regierung und Opposition). Mit der Verfassung von 1921 wurde der Landtag auch Wahlorgan für die Regierung und der Richter - dem Fürsten blieb das Recht zur formellen Ernennung.