Der liechtensteinische Kommissar Stephan Christoph von Harpprecht, dass das Kloster Valduna im Jahr 1686 von Jakob Hannibal III. von Hohenems in seinen Lehensrechten im Fürstentum Liechtenstein bestätigt worden ist. Für die Ablöse des Zehnts schlägt Harpprecht nun einen Vergleich vor.
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