Ulrich von Federspiel, Bischof von Chur, schreibt an den Landvogt von Vaduz, dass er im Streit um den Novalzehnt in der Grafschaft Vaduz als Lösung die gleichmässige Aufteilung des Zehnts an den Grundherrn und die Kirche befürwortet. Im Zuge dessen würden die ausgesprochenen Exkommunikationen aufgehoben werden, wenn die eingezogenen Zehntabgaben den Geistlichen wieder herausgegeben würden.


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