Beschluss der Gemeinde Vaduz, dass künftig bei einer Erbteilung sowie bei einem Verkauf oder Tausch eines Hauses die betreffenden Gemeindewaldteile zum jeweiligen Haus gehören und nicht aufgeteilt werden sollen.


______________

Or. (A), AlpA Vaduz, A11. – Pap. 1 Doppelblatt 45,2 (22,6)/35 cm, fol. 1v-2r unbeschr.