Schreiben der fürstlich-liechtensteinischen Kanzlei in Vaduz betreffend den vom Oberamt an den herrschaftlichen Zoller Johannes Seger aufgrund der von den Vaduzer Geschworenen eingegangenen Klage auszurichtenden Befehl, die vom Dienstknecht für das geforderte Fahrrecht in den Zaun beim Gut an der Rütti gemachten Öffnungen zum Holzführen in das Gebiet Schwefel umgehend wieder zu schliessen und künftig dafür zu sorgen, dass zur Durchfahrt die offenstehenden "Reüthen" (Rodungen) benutzt werden, ansonsten er für den verursachten Schaden aufzukommen habe.
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Or. (A), AlpA Vaduz, A8. – Pap. 1 Blatt 22/35 cm.
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