Nachdem im Konflikt um Schneefluchtrechte zwischen den Dörfern Schaan und Vaduz
einerseits und der Gemeinde Triesenberg andererseits gegen ein im Namen des Landesherrn Graf Alwig von Sulz von Christian Engstler, seinem Ammann zum Sonntag und in
Raggal, ergangenes Urteil, das Schaan und Vaduz das Schneefluchtrecht in den Gamswald nicht aber das Weiderecht in diesem Gebiet zusprach, von der klagenden Partei
Schaan-Vaduz an Alwig von Sulz appelliert wurde, entscheidet dieser aufgrund der von
seinen hinzugezogenen Beamten an ihn erfolgen Berichterstattung, dass das erstinstanzliche Urteil rechtmässig sei und Schaan-Vaduz das Schneefluchtrecht aus ihren drei
Alpen Gritsch, Guschg und Malbun in das Gebiet zwischen dem Gamswald und dem
Stossen Brunnen zustehen solle und ihr Vieh notfalls auch jeweils einen Tag lang die
Weide über dieses Gebiet hinaus in Anspruch nehmen dürfe, sollte auch danach das Vieh
nicht auf ihre Alpen zurückgetrieben werden können, dürfe es gegen Entschädigung in
den eingezäunten Gamswald getrieben werden, wobei die Triesenberger an der weiteren
Nutzung des Waldes nicht gehindert werden dürfen, schliesslich wird derjenigen Partei,
die dieses Übereinkommen nicht einhält, eine Busse von einhundert Pfund angedroht.


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Abschr. (B) von Hieronymus Zürcher, Landschreiber der Graf- und Herrschaft Vaduz und Schellenberg vom 20. August 1617, AlpA Vaduz, U7. – Pap. 13 Blatt schnurgebunden 21/32,5 cm, fol. 1v
und 13 unbeschr. – Vermerk auf fol. 1r: Copia Vertr(a)gs zwischen den Gemainden Vaduz, Schaan
vnd denen ab dem Thrüsnerberg die Alpen Melbun, Guschg vndt Gritsch betreffendt; (von anderer
Hand): wegen Schneeflucht im Gamswald, der den Bergern gehört, anno 1569.