Der Bischof von Chur schreibt an Joseph Wenzel von Liechtenstein betreffend den Vorwurf, dass sich die Geistlichen im Fürstentum Liechtenstein mit Jagen und Weinausschenken beschäftigen sowie sich in die Angelegenheiten der Untertanen einmischen. Da dem Bischof von diesen Vorkommnissen nichts bekannt ist, bittet er den Fürsten, ihm diejenigen Geistlichen namentlich zu nennen, die sich dieser Vergehen schuldig gemacht haben.
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