Beilage Z:Nachdem die landesfürstliche Kommission, die die Missstände im Fürstentum Liechtenstein untersucht hatte, abgereist ist und ihre Untersuchungsergebnisse erwartet werden, ergeht an das Oberamt der Befehl, in der Zwischenzeit alle Geschäfte ordentlich zu besorgen und alle bisher erfolgten Anweisungen genau zu befolgen.


______________