Schreiben von Christoph Walser an seinen Vetter Landammann Peter Walser betreffend die Bitte um Bezahlung der für den Oberamtmann, Landammann, die Gerichtleute und Ausschüsse ausgegebenen Verpflegungskosten von 5 Gulden und 56 Kreuzer in nicht näher erläuterten Geschäften, mit der Anmerkung, dass diese Ausgaben über die Gemeindesteuer abgerechnet werden müssen.


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Or. (A), GA S A 44-81. – Pap. 1 Blatt 16,2 / 9,6 cm, fol. 1v unbeschr.