[Anweisung an die Gutsverwaltungen zur Vorlegung von Rechnungsbüchern nach bisheriger Vorgehensweise wegen Verspätung der angekündigten Vorschrift] [1]
Circulare
an sämmtliche Gutsverwaltungen, Waldämter, Hüttenämter, Brauhausverwaltungen, und das Regierungsamt in Vaduz und die Buchhaltung.
Nachdem das mit Zirkulare vom 9ten September l. J. N°. 9330 in Aussicht gestellte Normale wegen einigen neuen Bestimmungen in Bezug der Buchführung erst mit dem Jahre 1861 in Wirksamkeit treten wird, so werden die Verwaltungsbehörden angewiesen, die Verlegung der Konferenzbücher für das Jahr 1860 nunmehr in der bisher bestandenen Art zu veranlassen.
Da übrigens die fürstliche Buchhaltung angezeigt hat, daß sie in Bezug der gleichförmigen Tittel-Eintheilung und deren Vereinbarung unter einem Abschluß, mehreren Verwaltungsämtern die nach den besonderen localen Verhältnißen nöthigen speciellen Weisungen sowohl 1858 als 1859 bereits hinaus gegeben hat, so werden die Aemter beauftragt, diese Weisungen bei Verlegung der 1860r Konferenzbücher genau in Vollzug zu setzen.
Wien am 25ten Oktober 1859.
Ad Mandatum
Strak
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[1] LI LA SgRV 194. Handschreiben, ohne Titel. Randvermerk: 11248, Regierungsamt Vaduz, Rückvermerk: Präsentiert 1. November 1859
Nr. 1175