[Verordnung Nr. 864: Kommando des Fürstlich Hohenzollern-Liechtensteinischen Bataillons über die vorzunehmende Dienstauszeichnung der Unteroffiziere und Scharfschützen und zugehörige eingeführte Statuten][1]
Abschrift
Sigmaringen, den 6. Oktober 1847.
Commando
des
Fürstlich Hohenzollern-Liechtenstein’schen Leichten Bataillons
An
das Commando des Scharfschützenzuges
in
Vaduz.
Seine Hochfürstliche Durchlaucht der souveraine Fürst von Liechtenstein haben in der gnädigsten Ab-sicht lang und treu geleistete Dienste Höchst Ihrer Unteroffiziere und Scharfschützen durch ein äußeres Merkmal zu ehren und anzuerkennen unterm 17. April letzten Jahres huldvollst geruht, eine Dienstesauszeichnung, analog mit jener der beiden Hohenzoller’schen Contingenten für dieselben zu gründen, welchen beiliegenden Statuten zu Grunde gelegt sind.
Die Bezeichnung der Dienstjahre durch Chevrons hat somit aufzuhören.
Es erhalten:
die I. Classe: Feldwebel Benedikt Kudermann
die II. Classe: Seregant Jakob Negele
die III. Classe: Seregant Fidel Ospelt und Corporal Johann Kindle.
Jedem der Unterzeichnete diese Höchste Willens Meinung hiemit kund gibt, gereicht es ihm zur innersten Befriedigung, den wackern Unteroffizieren und Scharfschützen aufs neue seine Annerkennung und Zufriedenheit zu erkennen zu geben.
Niedermayr m/p
Oberstleutnant
Abschrift
Statuten
für Gründung einer Dienstauszeichnung
für
Soldaten
vom Feldwebel abwärts
§ 1.
Diese Auszeichnung besteht aus einer Schnalle mit rothen Band und weiß durchstreift und begreift drei verschiedene Classen, welche von Unteroffizieren und Soldaten auf der linken Brust getragen wird.
III. Classe, welche nach zehn in der Linie zurückgelegten Dienstjahren ertheilt wird:
Die Schnalle ist von Eisen mit silberner Einfassung und hat folgende Bezeichnung:
in der Mitte das Wappenschild des fürstlichen Hauses, rechts der Buchstabe A. (Fürst Alois) links die Zahl X., zu dieser Dienstzeit dürfen 2 Reservejahre gezählt werden.
II. Classe, welche nach fünfzehn in der Linie zurückgelegten Dienstjahren erteilt wird:
Silberne Schnalle von gleicher Form und Größe und Verzierung wie obige mit der Zahl XV.
I. Classe, welche nach zwanzig in der Linie zurückgelegten Dienstjahren vertheilt wird:
Vergoldete Schnalle von gleicher Form, Größe und Verzierung wie die beiden ersten mit der Zahl XX.
Wenn die Schnalle auf dem Rock befestigt ist, muß die Länge des Bandes zweimal die Breite der Schnalle betragen.
§ 2.
Der Besitzer einer der drei Classen dieser Auszeichnung ist berechtigt, selbige auch nach erfolgtem Aus-tritte aus dem Militärdienste in seinem nachherigen Verhältniß noch ferner zu tragen.
In keinem Falle aber darf das Band allein, ohne die dazu gehörigen Auszeichnungen getragen werden.
§ 3.
Jedes den Soldaten entehrende Vorgehen, hat durch richterliches Erkenntniß den Verzicht der Dienstauszeichnung zur Folge.
§ 4.
Wer nach längerer Dienstzeit sich die Auszeichnung der II. oder I. Classe erwirbt, gibt dagegen jene der vorhergehenden Classe zurück.
§ 5.
Bei Zählung der zur Auszeichnung berechtigenden Dienstjahre werden die Kriegsjahre – d.h. die wirklich beigewohnten Feldzüge – doppelt gezählt.
Die in außerdeutlichen Dienst zugebrachte Zeit kömmt dagegen nicht in Verrechnung.
§ 6.
Wer die Dienstauszeichnung erlangt und außerdem im Besitze einer Medaille ist trägt erstere unmittelbar neben letzterer auf der Seite gegen den linken Arm.
§ 7.
Die bisher eingeführt gewesene Bezeichnung der Dienstjahre durch Chevrons fällt weg.
Vaduz, am 17. August 1847.
Alois m./p.
Vaduz den 16ten April 1849
Das Commando des fürstl. Liechtenst. Scharfschützenzugs
An das fürstliche Bataillons-Commando zu Sigmaringen.
Gehors. Antrag, Verleihung einer Dienstauszeichnungs-Schnalle an Hornist I. Classe Wagner btffd.
Präs. a. 30. April 1849
Nachdem der Hornist I. Classe Wagner Andreas unterm heutigen eine 10-jährige Dienstzeit beendigte, so stellt der gehorsamst Unterzeichnete unter Anlage dessen Mannsgrundliste den dienstschuldigen Antrag, daß demselben die Dienstauszeichnungs-Schnalle II. Classe ertheilt werden möchte.
Echter
Hauptmann
Nr. 443 No. 7
Sigmaringen den 24. April 1849.
Entschliessung
Beigeschlossen wird eine Dienstauszeichnungsschnalle IIten und eine der IIIten Classe übermacht; erstere 48 und letztere 36 x. = 1 fl 24 x Versend.
Die Bänder hiezu werden sich beim Schauschützenzugs-Kommando befinden und wenn nicht so müßen erst bestellt und angefertigt werden, denn diesseits sind keine von der Liechtensteinischen Nationalfarben vorräthig.
fürstliches Bataillons-Kommando
Niedermayr
Oberleutnat
Die Schnalle zu 48 xn dem Buono Currende als nicht benöthigete remittiert.
Auch die zu 36 xr die sich eine solche in den Akten des Serg [?] doppelt vorgefunden und so dem Hornist Wagner ertheilt worden ist.
Echter
Hptrmann