Die Fürsten und Stände des Schwäbischen Kreises schreiben an Anton Florian Fürsten von Liechtenstein, dass sein Gesandter zur Versammlung zugelassen wird. Außerdem kann das Haus Liechtenstein nicht gleichzeitig auf der Fürstenbank und der Grafenbank Sitz und Stimme im Schwäbischen Kreis erhalten.
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