Verleihung der Mühleholzrüfe


[Vertrag betr. Verleihung der Mühleholzrüfe in Vaduz
an Anton Brunhart auf drei Jahre]
[1][2]

3. Juli 1748

Nachdem die herrschaftliche mühlin in Mühlinholtz öffentlich verrufen und sich müller hierumben angemelt, als ist solliche nach dem öffentlichen draufschlag dem Anthony Brunhard, dermahligen bestand-müller zue Trisen, auf folgende conditionen verliehen worden und zwar auf drei jahr mit vorhergehender jemahligen viertljähriger auffkündung: als

1. der beständer jährlich und jedes jahr 800 viertl kern, dann 80 viertl mühlinfrucht in das herrschafftliche rentambt liefern, auch neben dessen noch vor einen jährlichen bestand per 273 fl und vor ein mastschwein 15 fl, vor 4 fueder bau 4 fl abgeben solle,

2. alle reparations-kösten in haus und mühlin, so unter 10 fl seynd, auf sich nehmen,

3. den wein zum auszäpfen solle derselbe allen aus der herrschafftlichen kellerey genohmen und [das] halbe umgeld hievon gereicht werden, nebens solle ihm erlaubt seyn, 2 fueder wein vor ein haustrunkh ohne umgeld,

4. trachte er, daß die herrschaft. frücht mit nutzen der herrschafft verschüttet werden,

5. solle derselbe jährlich 4 zahme bäume in die herrschafftliche mühlin-bündt gratis pflanzen,

6. das benöthigte brennholz solle ihme von der gemeind Vaduz und Schan gratis abgefolgt, dasselbe aber von ihm der fuehr-lohn und aufmachung desselben von ihm bestritten, auch die [...]

7. wann durch die rifin oder andere ohnvorgesehen unglücksfahl in der mühlin ein schaden geschehet, ohn sein des müllers verschulden, solle ihm pro rata temporis der gebühr […] nach gelassen werden,

8. caution solle derselbe stellen vor 500 fl gebührte unterpfand oder aber 500 fl par geldt. Würde aber derselbe den geldt-bestands zins anticipiren jedes jahr, solle solliche […] an der caution abgehen

9. nimbt der accord seinen anfang 1. august 1748 bis 1751

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840 Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in:  JBL 1947, S. 101-102, Anhang Nr. 20.
[2] Anmerkung Fridolin Tschugmaell: „Aus Conferenz-Protocoll 1748 ff.: Actum im ambtshaus des markh Liechtenstein den 13. july 1748. Coram herrn Joh. Caspar Laaba, Landtvogt, Carl Joseph Adami, Landtschreiber, Herrn Benedict von Böckh, Rentmeister".