Bestellung eines Nachtwächters für die Gemeinde und Schloss Vaduz


[Dienstpflichten des Nachtwächters für die Gemeinde und Schloss Vaduz] [1]

28. Januar 1786 [2]

Es haben landammann und richter zu Liechtenstein auf widerholt obrigkeitliche erinnerung um der feuer- und dieberey sicherheit willen endlich einen nachtwächter in persohn des Johann Walser [3] , Hans Jörgen Sohn allda, auf- und vorgestellt und gehorsambst gebetten, ihme von gnädigster herrschafft mit einem nachtwächterrock und jährlichen beitrag an geldt, weil es auch die sicherheit am landesfürstlichen gebäude betreffe, verhilflich zu seyn; über welches dann ihme einstweilen ein wächter-rock nebst einem starken baar nachtschuh aus dem herrschafftlichen rentamt und zu jährlichem beitrag bei fleißig haltender nacht- und aufsicht sowohl auf feuerstätten als der schwärmenden diebs- und anderem gesindel auf gnädigste ratification 16 gulden von oberamtswegen verheißen worden mit deme auftrag, daß er nachtwächter von advent bis lichtmeß die erste stund zu nacht um 7 uhr und bis 4 uhr in der frühe, dann von liechtmeß bis Georgi abends 8 uhr auch bis 4 uhr in der frühe, und von Georgi bis advent von 10 bis 3-uhr in der frühe alle stunden rufen, und zwar so viel es das oberamt angeht, die erste stazion zwischen beeden kaplan-häusern, wo er auch bey jeder stund daselbst bey der hof-capell beede thüren, ob sie offen oder beschlossen, zu visitiren, die andere bei herrn rentmeister und die 3-te zwischen amt- und zollhaus, und hiebei mit gleicher treu und sorgfalt wie in der gmeind selbst auf fäuer und andere sicherheit wegen einbruch genaue obsicht tragen solle, auch sofern ihme was widriges oder verdächtiges vorkomme und begegnen würde, solches gleich anzeigen, und wo er immer im stand die diebs purschen auf betretten handvest zu machen und um hilfe zu rufen, welch alles getreu zu halten derselbe wircklich an eides statt angelobet hat.

Was den nachtwächterrock belangt, solle er diesen nur zur nacht gebrauchen, und wenn er nicht die 3 jahre wächter bleibe, solle er diesen dem nachfolger zu geben schuldig seyn.

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840 Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in:  JBL 1947, S. 99, Anhang Nr. 17. – Quellenangabe Tschugmell: „Conferenzial-Protokoll de anno 1786 (Nachtwächter).“ - Kein Originaltitel.
[2] Actum im amthaus zu Liechtenstein am 28-ten Jänner 1786.
[3] Anmerkung Fridolin Tschugmell: „Johann Walser, geboren 1760, ist aus dem Stamm der vulgo s'Kofmilis. Dieser Stamm kommt von dem Landammann Thomas Walser her. der auch Zoller war in Vaduz.“