Diensteid des Weggeld- und Zolleinnehmers Florian Wolfinger von Balzers


Vereidigung[1] des Weggeld- und Zolleinnehmers Florian Wolfinger von Balzers [2]

8.5.1811

Ich, Florian Wolfinger, schwöre zu Gott dem allmächtigen einen wahren körperlichen Eid, daẞ ich dem Einzuge des Weggeldes und Gränzzolles zu Balzers, welcher mir von dem wohllöblichen Oberamte zu Vaduz bis auf Gutheißen Sr. Durchlaucht des hochgebohrenen Herrn Johann Fürsten von Liechtenstein als meines allergnädigsten Landesherren übertragen wurde, nach Vorschrift des allerhöchsten Zoll- und Weggeldgesetzes treu und redlich vorstehen, also weder das allerhöchste Aerarium, noch die Zoll- und Weggeld-Pflichtigen benachtheiligen, das Einzugsbuch ordentlich führen und das eingegangene Geld richtig beim Rentamt abführen, hauptsächlich aber darauf sehen wolle, daß die Zoll- und Weg-Geld-Stationen von niemanden umgangen werde.

So wahr mir Gott helfe Amen

Florian Wolfinger

actum Vaduz, den 8. May 1814
[Joseph] Schuppler Landtvogt

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[1] Wiedergabe nach Fridolin Tschugmell: Beamte 1681 – 1840, Dienstinstruktionen, Diensteide usw. in: JBL 1947, S. 100, Anhang Nr. 18.
[2] Sohn des Vorgängers Joh. Joseph Wolfinger, gestorben 27. 4. 1811.