Die Oberösterreichische Hofkanzlei teilt dem Reichshofrat in Wien mit, dass der Kaiser - auch als Erzherzog von Österreich - den Verkauf der Grafschaft Vaduz und den Erwerb der Herrschaft Bistrau durch die Grafen von Hohenems genehmigt hat unter der Auflage, dass der weitere Erlös zur Schuldentilgung verwendet wird

 


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Kopie eines Schreibens der Oberösterreichischen Hofkanzlei an den Reichshofrat in Wien, o. O. 1711 März 20, TLA, Regierungskopialbuch "Geschäft von Hof" 1711, fol. 196v–198r.  – Das hier als "Beilage 14" wiedergegebene Dokument ist ein Auszug aus der Edition: Kaufvertrag der Grafschaft Vaduz 1712: Dokumente zum Kaufvorgang zwischen den Grafen von Hohenems und den Fürsten von Liechtenstein; bearb. von Katharina Arnegger; hrsg. vom Liechtensteinischen Landesarchiv. Vaduz: Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, 2012.