Fürst Johann II. schenkt dem Land nach dem Rheineinbruch und dem Sparkassaskandal eine Million Franken zur Sanierung der Landesfinanzen


Zeitungsbericht über die öffentliche Landtagssitzung, nicht gez. [1]

 31. August 1928

Resolution Sr. Durchlaucht des Landesfürsten [2]

(Mitgeteilt.) „Seine Durchlaucht der Herr Landesfürst [Johann II.] haben sich bestimmt gefunden, in Hinblick auf das heurige Jahr, in welchem der Fürst vor 70 Jahren die Regierung angetreten haben, dem Fürstentume eine Summe von einer Million Schweizer Franken u. zw. als Beitrag zu den Kosten, deren Aufbringung dem Lande zur Behebung der Rheinschäden [3] obliegt, gnädigst zu widmen.

Ferner geruhten der Landesfürst zu verfügen, dass die fürstl. Vermögensverwaltung dem Lande bei Aufnahme einer aus bekannten Gründen [3] erforderlichen Anleihe von vier bis fünf Millionen Schweizer Franken nach Möglichkeit behilflich sei.

Seine Durchlaucht haben bei diesem Anlasse der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass die bestehenden politischen Gegensätze im Fürstentume in einer Weise beigelegt werden, dass nunmehr mit vereinigten Kräften im Interesse des Landes gearbeitet werden kann."

Das ganze Volk von Liechtenstein liest diese Allerhöchste Entschliessung mit den Gefühlen tiefer Dankbarkeit und grösster Ehrerbietung. Es ist wieder unser geliebter Landesvater. der dem Lande in Tagen der Not seine helfende Hand öffnet. Seine Hilfe ist ebenso grosszügig, als sie grossmütig gegeben ist. Wir achten die Gabe und die Intentionen des Allerhöchsten Gebers hoch.

Möge der Himmel den Edelsinn unseres Landesvaters vergelten.

An Seine Durchlaucht wurde ein Dankestelegramm von Landtag und Regierung abgesandt. Es schloss sich die Erörterung der Anleihensfrage an, und zwar wurden die nachstehenden Punkte, so ziemlich ohne Diskussion einstimmig angenommen:

- Die Anleihe soll bis 5 Millionen betragen.
- Der Zinssatz soll bis höchstens 6% sein.
- Die Anleihe soll langfristig sein. 40 bis 60  Jahre.
-
Die Gemeindegarantien, die für die Sparkassa vor einigen Wochen gegeben worden sind, sollen auf die Anleihe übertragen, und eventuell erhöht werden.

Als Kommissäre, denen die Aufgabe der Beschaffung des Geldes der Anleihe zufällt, werden die Herren Bankdirektor [Franz] Schredt und fürstl. Rechnungsdirektor [Richard] Zatloukal bestimmt.

Es wird eine 3-gliederige Kommission für die Anleihensfrage gewählt: Ein Vertreter der Regierung und die beiden Herren der Finanzkommission Präsident Pfarrer [Anton] Frommelt und Abgeordneter [Josef] Gassner.

Der Landtag ist einverstanden, dass eventuell gewisse Kontrollmassnahmen seitens der Geldgeber für die Verwaltung der Gelder eintreten.

Es sei ein Verlangen der Geldgeber und ein vielfacher Wunsch des Volkes, dass die Sparkasse reorganisiert werde. Der Tätigkeitsbereich der Sparkasse wird eingeengt werden.

Die Sanierungskommission hat demissioniert. Das Gesetz betr. die Sanierungskommission wird von der Regierung ausser Kraft gesetzt. — Der neue Verwaltungsrat der Sparkasse wird nun amtieren und kann nach Ermessen Fachleute beiziehen.

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[1] L.N. 4.9.1928, S. 1.
[2] Die Resolution wurde am 28.8.1928 einer Delegation, die auf Einladung des Fürsten nach Wien gereist war und aus Regierungschef Josef Hoop, Landtagspräsident Anton Frommelt und Direktor Franz Schredt bestand, in Wien übergeben und von Josef Hoop in der Landtagssitzung vom 31.8.1928 verlesen. Vgl. Ausführungen im Landtag am 31.8.1928.
[3] Die Rheinüberschwemmung vom 25.9.1927 führte zu grossen Schäden in der ganzen Talebene nördlich von Schaan.
[4] Gemeint ist der Sparkassaskandal.