Der Landtag ermächtigt die Regierung zur Einführung einer Kriegsgewinnsteuer auf dem Verordnungsweg

 

 


Landtagsprotokoll [1]

31.12.1917

Kommissionsantrag betreffend die Einführung einer Gewinnsteuer:

Der Antrag lautet: „Der Landtag erkennt mit Rücksicht auf die jetzigen Verhältnisse grundsätzlich die Berechtigung einer Gewinnsteuer an und beschliesst deren Einführung. Die näheren Bestimmungen erfolgen im Verordnungswege [2] durch die fürstl. Regierung im Einvernehmen mit der Landesnotstandskommission."

Abg. [Emil] Batliner: Er finde, dass im Kommissionsbericht nur Schnaps und Most angeführt sei, man könnte auch auf andere Sachen Gewinnsteuer legen, z. B. auf Bohnen, von denen schon für eine halbe Million verkauft worden seien. Das hätte man im Herbste tun sollen.

Präsident [Albert Schädler]: Schnaps und Most seien nur als Beispiele angeführt, es sei damit nicht gesagt, dass man nicht noch weiter gehe. Er gebe zu, dass wir oft zu spät kommen. Wie er höre, sei ein ganzer Waggon Bohnen in Nendeln ausgeführt worden. Die Gewinnsteuer sei am Platze und für unsere Landesfinanzen notwendig.

Abg. [Franz Josef] Hoop: Betreffs der Gewinnsteuer aus dem Viehverkauf müsse er schon sagen, es sei zu viel, wenn ein armer Bauer von Stierkälbern 100 bis 200 Kr. weniger bekomme. Er betrachte das nicht als Kriegsgewinn, was man in der eigenen Haushaltung notwendig brauche. Man solle auch die hernehmen, die viel Geld in der Kasse hätten.

Reg.-Kommissär [Leopold von Imhof]: Er habe nicht die Ansicht, dass es mit der Gewinnsteuer zu spät sei, schon deshalb nicht, weil man die Kriegsgewinne nicht in Form von Ausfuhrprämien besteuern könne. Andere Staaten täten dies vom Mehrerlös und das müssten auch wir tun. Vom Liter Schnaps so und so viel Steuer einzuziehen, ginge nicht schon wegen des Zollvertrages. Man wisse z. B. wie viel Schnaps jemand verkauft habe und wieviel dabei gewonnen worden sei, davon solle Steuer bezahlt werden. Die Kleinen werde man freilich weniger heranziehen, als die es im Grossen getrieben hätten. Es gebe dies eine schöne Einnahmsquelle für das Land.

Abg. [Wilhelm] Beck: Er verspreche sich nicht viel davon, man könne auch das Kapital heranziehen. Wir wollen immer das Schwierige vor dem Leichteren lösen.

Abg. [Emil] Batliner: Der Herr Regierungschef meine, man könne keine Ausfuhrtaxen auflegen, das glaube er nicht. Wie er es verstehe, seien nur die Gewerbetreibenden die Geprellten. Wer wolle jetzt noch die Leute alle herausfinden, die Bohnen verkauft hätten. Es sei unmöglich, das herauszubringen.

Reg.-Kommissär: Er habe da nicht etwa bloss Gewerbetreibende im Auge gehabt.

Präsident: Man habe jetzt nur das Prinzip festzulegen. Drum sei im Antrag vorgesehen, es solle im Verordnungswege geschehen, und das genüge für diesen Fall. Ein vollständiges Gewinnsteuergesetz hätte noch viele Sitzungen notwendig.

Hierauf wird der Kommissionsantrag einstimmig angenommen.

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[1] LI LA LTP 31.12.1917, abgedruckt in L.Vo. 18.1.1918, S. 7.
[2] Die Regierung erliess zwei Verordnungen, denen aber eine eigentliche Rechtsgrundlage fehlte, da sie sich nur auf einen Landtagsbeschluss, aber nicht auf ein Gesetz stützen konnte: Verordnung vom 17. Juni 1918 betreffend die Einhebung einer Kriegsgewinnsteuer, LGBl. 1918  Nr. 6  ausgegeben am 25. Juni 1918 und Verordnung vom 19. August 1918 betreffend die Kriegsgewinnsteuer, LGBl. 1918 Nr. 7 ausgegeben am 27. August 1918