Die Landesschulbehörde gibt das Programm für die jährlichen Schulprüfungen bekannt


 Amtliche Mitteilung, gez. Landesverweser Karl von In der Maur [1]

14. März 1910

Programm für die Schulprüfungen 1910.

Ort

Der Prüfung

Schule

Tag

Stunde des Beginnes  

Vaduz

29. März     

8 Uhr vormittags           

Knabenoberklasse

 

 

½ 10 Uhr vormittags

Mädchenoberklasse

 

 

3 Uhr nachmittags

Unterklasse

 

 

4 Uhr nachmittags

Mittelklasse

Triesenberg

30. März

½ 12 Uhr mittags

Knabenoberklasse

 

 

½ 2 Uhr nachmittags

Mädchenoberklasse

 

 

½ 3 Uhr nachmittags

Mittelklasse

 

 

½ 4 Uhr nachmittags

Unterklasse

Balzers

31. März

½ 12 Uhr mittags

Knabenoberklasse

 

 

½ 2 Uhr nachmittags

Mädchenoberklasse

 

 

3 Uhr nachmittags

Mittelklasse

 

 

4 Uhr nachmittags

Unterklasse

Triesen

1. April

8 Uhr vormittags

Knabenoberklasse

 

 

½ 10 Uhr vormittags

Mädchenoberklasse

 

 

2 Uhr nachmittags

Gemischte Klasse (Lehrer)

 

 

3 Uhr nachmittags

Gemischte Klasse
(Lehrschwester)

 

 

4 Uhr nachmittags

Unterklasse

Schaan

2. April

8 Uhr vormittags

Knabenoberklasse

 

 

½ 10 Uhr vormittags

Mädchenoberklasse

 

 

½ 11 Uhr vormittags

Unterklasse

 

 

½ 12 Uhr mittags

Mittelklasse

Planken

2. April

4 Uhr nachmittags

Eschen

4. April

½ 9 Uhr vormittags

Knabenoberklasse

 

 

½ 10 Uhr vormittags

Mädchenoberklasse

 

 

½ 11 Uhr vormittags

Unterklasse

 

 

½ 12 Uhr mittags

Sekundarschule

Ruggell

5. April

½ 9 Uhr vormittags

Oberklasse

 

 

10 Uhr vormittags

Unterklasse

Nendeln

5. April

2 Uhr nachmittags

Schaanwald

5. April

4 Uhr nachmittags

Schellenberg

6. April

9 Uhr vormittags

Mauren

6. April

2 Uhr nachmittags

Knabenoberklasse

 

 

3 Uhr nachmittags

Mädchenoberklasse

 

 

4 Uhr nachmittags

Unterklasse

Gamprin

7. April

½ 9 Uhr vormittags

Vaduz

7. April

3 Uhr nachmittags

Landesschule

Vorstehendes Programm wird den Herren Lokalschulinspektoren, Ortsvorstehern, Ortsschulratsmitgliedern und den sämtlichen Lehrpersonen hiemit bekannt gegeben.

Die Schulschriftführer haben alle Schulschriften, insbesondere auch die registrierten Schulakten nebst den Konferenzprotokollen und Gedenkbüchern zur Einsichtnahme bereit zu halten.

An der Prüfung haben auch die fortbildungsschulpflichtigen Jünglinge und Mädchen und zwar jeweilig gleichzeitig mit der Schuljugend der 3. Klasse teilzunehmen.

Die Lehrpersonen haben Sorge zu tragen, dass die Schuljugend sich pünktlich zur Prüfung einfinde.

Die Angehörigen der Schuljugend sind eingeladen, den Prüfungen anzuwohnen.

Fürstl. Landesschulbehörde
Vaduz, am 14. März 1910.

gez. v. In der Maur

 

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[1] L.Vo. 18.3.1910. S. 1.