Das Schiedsgericht setzt erstens fest, dass alle feindseligen Worte und Werke aus der Welt geschafft sein sollen und nicht gerächt werden dürfen. Der Burgfriede soll weiter geachtet werden laut der Urkunden und er darf nicht abgesagt werden. Wegen der Gerichtsverhandlungen zwischen Marquard und Tölzer von Schellenberg zu Ravensburg sollen die Urteilbriefe des Gerichtes eingehalten werden. Das Gericht zu Zell (Kisslegg) soll halb Marquard und halb Tölzer und Merken gehören, das sollen sie mit einem gemeinsamen Ammann und Gerichtsdiener besetzen. Die Streitigkeiten unter ihren Leuten sollen sie alle vor diesem Gericht austragen, ausser es wird weiter gezogen. Jeder Teil soll bei seinen Ehaften bleiben, Streitigkeiten untereinander sollen freundlich ausgemacht werden, wenn nicht dann sollen sie das bringen vor Hans von Königsegg, Albrecht und Walther von Königsegg, Heinrich von Schellenberg, Konrad von Heimenhofen, Heinrich Vogt zum Leupolz, mit Güte oder Recht. Alle drei schwören diese Punkte zu halten, sie siegeln diese Urkunde und neben ihnen auf ihre Bitten Heinrich von Isenberg, Burkard von Schellenberg, Walther von Laubenberg, Benz von Heimenhofen und Benz von Königsegg.
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Original im Fürstlich Waldburg-Wolfeggschen Gesamtarchiv in Wolfegg n. 25.