Sollte Federspiel auf dem Gütlein sein oder in Zukunft darauf kommen, bleibt dies dem Verkäufer. Holz soll der Käufer auf dem Gut nicht schlagen ausser Zimmerholz und Dachholz. Er soll einen Scheffel Haber Wangner Mass, 1 Pfund Pfennig Konstanzer und 4 Hühner als Zins entrichten sowie jährlich je einen Mahder, Heuer und Schnitter bestellen. Es siegeln die Verkäufer.
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Abschrift des späten 16. Jahrhunderts im Stadtarchiv Wangen Abt. 111b Prassberg 21.