Wenn eines der Kinder unverheiratet stirbt, sollen die anderen seinen Anteil gleichmässig aufteilen. Wollte Emelin sich von den Kindern trennen, dann sollen sie ihm 40 Gulden Abfindung geben. Sind alle Kinder gestorben, dann sollen seine nächsten Sippenangehörigen erben. Wird obiges Geld abgelöst, dann soll die Summe wieder angelegt werden. Es siegeln Marti von Blumneck, Heinrich von Blumneck, Ritter, Hans, Dietrich, Rudolf und Otman von Blumneck, Edelknechte.
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Original im Stadtarchiv Freiburg i. B. Spitalarchiv n. 777.