Mit dem Wiger sei dabei ausbedungen, dass der Käufer zwei Pfund Heller und zwei Malter Haber Leutkircher Mass als Zins in die Stadt bringe, in ein Haus, welches er wolle. Eigentum und Satz (= Verfügungsgewalt) des Hofes sind rechtes Lehen der Herren von Schellenberg von Hohentann; der Verkäufer hat ihm bei diesen das Lehen in seine Hand gebracht nach Lehensrecht. Es siegeln Konrad Stosser, Landrichter auf Leutkircher Heide mit dem Landgerichtssiegel, und Konrad Rimpach.
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Original im Stadtarchiv Leutkirch Fasc. 425 b.