Wird ihnen abgesagt, dann sollen sie den betreffenden Monat bis zum Ende dienen um den Monatssold und um nicht mehr. Sie sollen ihnen raten und helfen gegen Graf Egen von Freiburg und seine Helfer und Dienstleute und gegen alle Feinde der Stadt, nach den Eiden die sie beide geschworen haben zu Nutz und Ehren der Stadt, den Feinden das Böseste antun, reiten Tag und Nacht, wie es der Rat oder dessen Botschaft befiehlt und bleiben an den anbefohlenen Orten auf eigene Kosten, es sei in Freiburg oder im Feld, doch gegen eine Herberge in Freiburg. Werden Gegner höheren Standes - nicht Bauern - gefangen, die sollen sie - gleichgültig ob das Banner der Stadt im Feld ist oder nicht - als Gefangene behandeln, weder besteuern noch frei lassen oder mit ihnen verhandeln ohne Wissen des Rates von Freiburg, auch gehorchen wenn der Rat befiehlt, die Gefangenen aufzufordern, sich der Stadt zu ergeben. Werden sie selbst oder ihre Söldner-Gesellen gefangen, die kann man damit freikaufen; wenn die von Freiburg ihre Eigenen freikaufen, sollen sie beide zurückstehen. Wird ein feindlicher Herr von Freiburg oder Marti Maltrer gefangen, der soll nicht freigelassen werden oder lidigen (= lediglassen) ohne Willen des Rates. Werden sie selbst gefangen während ihres Dienstes, dann sind die von Freiburg nicht schuldig, sie zu ledigen, Sold oder etwas sonst zu geben, nur den Verlust der Habe und des Harnisches sollen sie ersetzen. Für Kosten der Gefangenschaft etwas zu geben steht dem Rate frei. In einen Frieden mit Graf Egen oder anderen Feinden sollen sie eingeschlossen werden, damit die Gefangenen frei werden. Im Dienst verlorene Pferde müssen ersetzt werden, über die durch Krankheit oder sonst verlorenen entscheidet der Rat nach Untersuchung. Auf die Dauer ihres Dienstvertrages sollen sie keine Angriffe auf jemand anderen machen, sonst müssen sie den Schaden nach Befehl des Rates ersetzen. Als Sold erhält Marquard von Schellenberg 35 Gulden. Friedrich von Ertzingen 30 Gulden monatlich. Es siegeln Marquard von Schellenberg und Friedrich von Ertzingen.
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Original im Stadtarchiv Freiburg i.B. IIb 82.