Der Kampf gegen die Feinde der Stadt und des Landvogts soll ohne Wissen und Willen der Bürger nicht beendet, sondern mit aller Kraft fortgesetzt werden. Auch nach der Heimkehr des Kaisers soll Heinrich Vogt der Stadt bleiben, ausser er würde abgesetzt; auch wenn der Kaiser stürbe, soll er dennoch deren Vogt bleiben und die Nutzungen eines Reichsvogts beziehen, bis ein „einwähliger“ Kaiser kommt. Er soll in der Stadt zwanzig Dienstleute haben, beritten und mit Mannschaft („helm“) und erhält dafür 600 Pfund Haller. Die eigene Kost des Grafen soll für sich gerechnet werden. Diese Abmachungen beschwört Heinrich mit Eid. Er soll der Stadt jederzeit zu Diensten sein, wenn er gemahnt wird, ausser bei echter Not. Geld soll nach Verdienst ausgezahlt, Schäden an Pferden nicht ersetzt werden. Auf Wunsch der Bürger kann die Zahl der Dienstleute herabgesetzt werden.
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Original im Staatsarchiv Ludwigsburg B 207 n. 130.