Die von Königsegg sollen von den Memmingern keinen Zoll nehmen, von keinem Vieh, das zu Lautrach über die Iller in ihre Stadt in die Metzg oder in ihre Häuser geht, besonders wenn sie ihre Gemeindeherden hinüber oder herüber treiben. Was in Zukunft ein Memminger bis zu vier Stück als Schlachtrinder herüber treibt in ihre Weiden und zurück in ihre Häuser, zahlt keinen Zoll. Schweine, Schafe oder anderes Vieh müssen nach altem Herkommen verzollt werden. Zu Arlach kann man mit Karren oder Endswägen hinüberfahren, doch nur mit Eisen, Salz oder Wein und gegen Zoll, ebenso mit Marktwaren und höchstens zwei Zentner Schafwolle oder einem Karren mit Loden, doch mit keinerlei Kaufmannsgut.
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Gleichzeitige Abschrift im Stadtarchiv Memmingen, im Denkbuch n. 2692 fol. 95 a.