Graf Hugo und Graf Wilhelm von Montfort-Bregenz sowie Graf Ulrich, Hugos Sohn, erklären, dass sie wegen angeborener Sippe und Freundschaft dazu geneigt sind, Leib, Leute und Güter umso besser in Frieden und Ruhe miteinander verbleiben zu lassen, deshalb schliessen sie einhellig mit Rat guter Freunde, Dienstleute und anderer weiser Leute, die dabei waren, in Freundschaft und ganzer Liebe einen guten Burgfrieden ohne List, mit ihren Schlössern Bregenz, der Burg und Bregenz der Stadt, samt den Festen Hohenegg, Talerdorf und Schaumburg mit all ihren Leuten und Gütern, die sie von den Vätern selig ererbt haben, nichts ausgenommen, ausser Graf Hugos und Ulrichs Feste Neuburg samt Zubehör in Churwalchen, das Pfand von der Herrschaft Österreich. Alle drei schwören einen Eid, den Burgfrieden ab dem nächsten Lichtmesstag zehn Jahre lang zu halten. Sie verzichten gegenseitig solange auf öffentliche und heimliche Feindseligkeiten. Keiner soll von Bregenz aus Krieg führen und auch niemand dort zum Kriegführen einlassen. Wird ein Teil von Bregenz oder anderer Festen, Leute und Güter jemand überlassen, dann hat der Inhaber den Burgfrieden ebenfalls zu beschwören. Wer seinen Teil von Bregenz verpfänden oder verkaufen will, hat ihn zuerst dem Inhaber der zweiten Hälfte anzubieten, bei fehlender Einigung kann er beliebig verkauft werden, doch nur nach Beschwörung des Burgfriedens. Es siegeln die drei Grafen und auf ihre Bitten Graf Heinrich von Montfort-Tettnang, Rudolf sein Sohn sowie Tölzer von Schellenberg, Heinrich Vogt von Leupolz, Heinrich Humpis, Bürger von Ravensburg und Anderlin Werchmaister, Bürger zu Wangen, die mit anderen Leuten dabei gewesen sind und die Abmachung vereinbaren halfen. Graf Ulrich erklärt seine Zustimmung, da er bei Abschluss nicht im Lande war.
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Abschrift im Staatsarchiv Neuburg an der Donau, Vorderösterreich Literalien n. 591 im vorarlbergischen Kopialbuch fol. 86 b.