Nachdem ein urkundlich besiegelter Spruch des Johann Stöcklin und des Bürgermeisters Heinrich Meiss infolge vieler schwerer Zusammenstösse mit Raub, Brand und Totschlägen nicht zur Geltung kam, wurde auf Veranlassung der Herrschaft von Österreich und im beiderseitigen Einverständnis der Konflikt gütlich geschlichtet wie folgt: Erstens werden zwar das Tal Savien und der Grosszehnt zu Kazis und zu Sarn am Heinzenberg dem Bischof Hartmann zugesprochen, doch ist zu besserer Freundschaft ausbedungen, dass Ulrich Brun und seine Söhne bei der Lehenschaft desselben Tales und Zehnts, einem ehemaligen Besitz der von Schauenstein, bleiben und sie von den jeweiligen Bischöfen von Chur empfangen und dafür Lehendienst leisten sollen. Rechte anderer im Tal werden vorbehalten. Bis kommenden St. Georgentag sollen der von Rhäzüns und Bischof Hartman dem Spruchbrief von Stöckli und Bürgermeister Meiss nachkommen und dabei auch den urkundlichen Ausgleich der Dienstleute und Bürger berücksichtigen. Weggenommene Leute oder Güter sollen zurückgegeben, der Stand vor dem Krieg soll wiederhergestellt werden, Vereidigungen dieser Leute sollen ungültig sein, Gefangene sollen ohne Sondersteuer freigelassen werden. Beide Parteien werden schliesslich zu Freunden gesprochen, Vergeltung ist ausgeschlossen. Es siegeln Graf Friedrich von Toggenburg, Graf Rudolf von Werdenberg und Ritter Heinrich Gässler auch für die übrigen, die ihre Siegel nicht bei sich haben. Bischof Hartmann beschwört die Abmachung, das Domkapitel, Ammann, Rat und gemeine Stadt Chur, die Dienstleute und die Talgemeinden Bergell, Engadin und Oberhalbstein erklären, der Vertrag sei mit ihrem gemeinsamen Rat geschlossen worden. Es siegelt Bischof Hart mann, das Domkapitel, Ammann und Rat der Stadt Chur, Ritter Dietegen von Marmels für sich und die Dienstleute, Albrecht Schuoler für das Bergell, Itel Plant für das Engadin und Gudentz von Marmels für Oberhalbstein.
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Original im Fürst Thurn und Taxis Zentralarchiv Regensburg.