Bischof Hartmann von Chur befiehlt allen Äbten, Prioren, Erzpriestern, Dekanen, Pfarrern, Vizepfarrern und Vorgesetzten anderer Kirchen seiner Diözese Chur, die Abgesandten des Spitals zum hl. Antonius, wenn sie um Almosen zu ihnen kommen, ohne Verhinderung und Böswilligkeit festtäglich mit Glockengeläut, Fahnen und kirchlichen Zierden sowie Prozession des Volkes wie üblich aufzunehmen.


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Original im Stadtarchiv Memmingen im Stiftungsarchiv Schublade 220,1.