Nach dem Willen der Käufer soll der jeweilige Inhaber der Äcker jährlich in die Siechstube des Spitals 7 ½ Schilling Haller und dem Priester daselbst 3 Pfennig geben, acht Tage vor oder nach St. Michelstag. Wird das nicht eingehalten, dann fallen die Äcker an das Spital. Es siegelt Ulrich II. von Schellenberg.
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Original im Stadtarchiv Nördlingen n. 2187.