Auch wenn die Stadt von ihren Bundesstädten gezwungen würde, gegen sie zu ziehen, soll der Frieden gelten. Die Taten während dieses Auszuges haben auf sie keinen Einfluss, auch nicht, wenn sich Lindau als Bundesgenosse an Gewalttaten, Brand, Raub, Gefangennahmen und anschliessender Verfolgung durch die Reichsstädte beteiligt. Die beiden, von Ellerbach und von Schellenberg, sowie ihre Leute und Helfer sollen jenseits des Degelsteins, des Dorfes Hoiren, des Dorfes Heimesreute und des Dorfes Rickenbach und im Kreis bis zum Hof genannt Wesen am See gegen keinen reichsstädtischen Bürger etwas unternehmen. Sollte ein solcher Bürger in ihre Gefangenschaft fallen oder einem sein Besitz genommen werden, so verpflichten sie sich, sobald Ammann, Bürgermeister und Rat zu Lindau sie ermahnen, dieselben freizulassen und den Besitz zurückzustellen. Es siegeln zur Bekräftigung Burkard von Ellerbach und Marquard von Schellenberg.
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Abschrift im Stadtarchiv Lindau Lit.n. 31 Chronik eines Unbekannten S. 85.