Kaiser Ludwig der Bayer schliesst in Augsburg mit namentlich genannten Adeligen und Städten in Schwaben und Bayern einen Landfrieden.


Kaiser Ludwig der Bayer tut kund, dass er in Augsburg mit folgenden Herren einen Landfrieden in Schwaben und Oberbayern geschlossen hat: Bischof Friedrich von Augsburg, Graf Ludwig von Öttingen, Graf Berchtold von Graispach und von Marstetten, genannt von Neyffen, Graf Ludwig von Öttingen dem Jüngeren und seinem Bruder Friedrich, mit Graf Heinrich von Werdenberg, Landvogt in Oberschwaben und Graf Rudolf seinem Bruder, Peter von Hohenegg, Landvogt zu Augsburg, mit den zweien von Mindelberg dem Alten und dem Jungen, mit den Fraessen, dem Alten und dem Jungen, mit Berthold dem Truchsäss von Küllental, Heinrich von Gumppenberg, seinem Vitztum in Oberbayern und mit den Städten Augsburg, Landsberg, Schongau, Füssen, Kaufbeuren, Memmingen, Biberach, Ulm, Lauingen, Dillingen, Nördlingen, Donauwörth und mit allen seinen Dienstleuten und seinen Städten in Bayern, nämlich München, Ingolstadt und Weilheim. Sie haben alle den Landfrieden für Herren, Städte und Klöster zu gegenseitiger Hilfe beschworen, gegen Schädigung durch Raub, Brand, Diebstahl, ungerechte Zölle und zwangsweise Friedensgelder, Verweigerung des Rechtes und andere Gewalttaten. Geschieht in diesem Gebiet eine Zusammenrottung, dann sollen die Mitglieder unverzüglich beraten, die eigens bestellten Neun Mann oder ihre Mehrheit haben über die Massnahmen zu entscheiden, Kriegszüge, Belagerungen, Bauten u.a. anzuordnen. Wer mit dem Friedensbrecher Gemeinschaft hält, macht sich mitschuldig. Pfändung ohne gerichtliches Urteil gilt als Raub. Herren und Dienstleute, die Mitglieder sind, sollen ihre Dienstleute schriftlich angeben, für die sie einstehen. Leute, die nicht genannt und niemandes Knecht sind, sollen als Verbrecher gelten, geächtet sein und rasch vor Gericht gestellt werden. Wer Verurteilte unterstützt, fällt in dieselbe Strafe wie diese. Zu ihrer Niederwerfung sind alle Mitglieder verpflichtet. Alle Städte sollen die in ihrem Bereich ansässigen Herren und Edelleute bis nächsten 11. November befragen, ob sie Mitglieder werden wollen oder nicht. Wer eintreten will, schwört vor dem zuständigen Landvogt oder vor einem oder zwei Bürgern, die den Neun Mann angehören. Wer nicht eintreten will, bleibt ungeschützt und was ihm von Mitgliedern angetan wird, bleibt ungestraft. Die Neun Mann sind: Graf Berchtold von Graispach, Ludwig von Öttingen der Jüngere oder sein Bruder Friedrich, wer von beiden im Land ist, Berchtold der Alte, Truchsäss von Küllental und Ulrich der Frausse, dazu kommen vier von den Städten, zwei aus dem Rat von Augsburg, einer vom Rat zu Ulm und von Biberach. Der Landfrieden dauert bis übernächsten St. Georgstag.

 

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Original im Geheimen Hausarchiv München n. 193.
Original im Stadtarchiv Augsburg.