König Ruprecht tut kund, dass er dem Kunz von Schellenberg für seine Dienste die Gnade erwiesen habe, dass er und seine Erben für immer in ihrer Stadt und ihrem Gericht zu Hüfingen Stock und Galgen haben und über Hals und Haupt richten sollen. Wer sie daran hindert, soll jedes Mal vierzig Mark reinen Goldes als Strafe bezahlen, halb dem Reich, halb dem vorgenannten Kunz von Schellenberg und seinen Erben.
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Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung , 67 n. 801 Kopialbuch König Ruprechts fol. 224 b.
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