König Ruprecht bestätigt in Ansehung ihrer treuen Dienste dem Ritter Marquard von Schellenberg und dessen Vettern, den Rittern Tölzer und Marquard von Schellenberg, alle genannt von Kisslegg, die Urkunden, die sie von seinen Vorgängern, Römischen Kaisern und Königen über ihre Pfandschaften der Mühlen zu Leutkirch besitzen, sofern sie redlich erworben sind, doch ausgenommen was sein Vorgänger König Wenzel allenfalls von neuem auf diese Pfandschaften geschlagen hatte.


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Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 n. 801 Kopialbuch König Ruprechts fol. 140 b.