Dem Bündnis gehören an: Thurgau, Aargau, Schwaben mit den Herrschaften zu Feldkirch und Churwalchen und die Städte, Festen und Schlösser in diesen Ländern. Es dauert von jetzt an bis zum nächsten St. Jörgentag und von dort an die nächsten sieben ganzen Jahre. Sie übernehmen die Verpflichtung, mit obgenannten Ländern der Stadt Konstanz zu helfen, sobald sie oder ihre Landvögte von der Stadt gemahnt werden, gegen jedermann, ausgenommen nach dem Wunsch Leopolds den Römischen König und das hl. Römische Reich, Leopolds Schwiegervater, den Herzog von Burgund, den Burggraf von Nürnberg, den Erzbischof von Salzburg, den Bischof von Chur (Hartmann von Werdenberg-Sargans-Vaduz), den von Württemberg und die von Strassburg. Die von Konstanz nehmen in diesem Bündnis aus den König Wenzel, das hl. Römische Reich, Hans, den Truchsessen von Waldburg und die Bodenseestädte.
______________
Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 5 Konstanz-Reichenau Konvolut 281 Bündnisse.