Diethelm von Steinegg, Dompropst, Ulrich von Güttingen, Dekan, und das Domkapitel zu Konstanz insgesamt verkünden, dass sie die ehrbaren Leute, Elisabeth und Agnes Ruosen, Töchter von Ruobgarten, die einst eigen waren und vom Leib dem Pantaleon von Schellenberg und seinen Erben gehörten, von dem sie sich gekauft haben recht und redlich mit ihrem Leib und Gut an das Domkapitel und Gotteshaus zu Konstanz um zehn Gulden guter und genehmer Florentiner, wie in der Urkunde steht, die der vorgenannte Pantaleon darüber gegeben hat.


Sie werden aufgrund des Kaufes mit allen Kindern, die sie jetzt haben und jemals ihnen geboren werden, unter die Leute des Gotteshauses aufgenommen, mit allen Rechten, Schirmen und Freiheiten, wie sie diese haben und namentlich mit der Besonderheit, dass jeweils der älteste Mensch der vorgenannten Leute alle Jahre auf St. Martinstag einen Schilling Pfennig Konstanzer Münze und jedes von ihnen nach seinem Tod fünf Schilling der gleichen Münze geben soll, sonst sollen die vorgenannten Leute mit allen ihren Nachkommen vom Domkapitel und Gotteshaus völlig ledig und los sein. Es siegelt das Domkapitel.

______________

Gleichzeitige Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 Kopialbuch n. 506 Domkapitel Konstanz fol. 152 b.