Er verspricht insbesondere ihren Hof zu Tepfenhard, ihr Gut zu Urnau, zu Bebenwiler, zu Bibrugg und alle Güter, die in der Nähe gelegen und ihm erreichbar sind, wie eigene Güter zu schützen und ihnen keinen Schaden zuzufügen noch zufügen zu lassen, weder durch seine Dienstleute noch andere Leute und zwar ab St. Gallentag ein ganzes Jahr.
______________
Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 48 Stifter und Klöster.