Sie gaben die Besitzungen urkundlich auf und baten um die Übertragung des Eigentumsrechtes durch das Kloster St. Gallen. Diese erfolgte aus besonderer Neigung für Salem, doch unter der Bedingung, dass Salem für immer einen Zins von einem Pfund Pfeffer jährlich am Fest des hl. Gallus an das Kloster St. Gallen entrichtet.
______________
Original im Generallandesarchiv Karlsruhe, Abteilung 4 Konvolut 369 Ausland.