Da dieses Gut Lehen vom Kloster St. Gallen und überdies Morgengabe der Ehefrau des vorgenannten Eglolf, genannt von Trauchburg, ist, so geloben die Aussteller, es von St. Gallen und der Frau von Trauchburg und von wo es sonst belastet ist, zu lösen und zu vollem Eigen zu machen, auch was an den zwei Mark Geld abgeht, zu ergänzen und getreue Lehenträger zu sein, solange es nicht gefertigt ist. Zu Gewähren geben sie denen von Salem R. von Rorschach und Eberhard von Rosenau, Ritter, die sich verpflichtet haben, wenn das Gut nicht bis zu den nächsten Ostern gefertigt ist, nach Mahnung innerhalb 14 Tagen zwei Geisel nach Ravensburg in ein offenes Wirtshaus zu stellen. Zeugen werden nicht genannt. Es siegeln Marquard und Ulrich von Schellenberg, Rudolf von Rorschach und Eberhard von Rosenau zur Zufriedenheit Tölzers, Eglolfs und Marquards der Jungen, da diese noch keine eigenen Siegel besitzen.
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Abschrift im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 67 Kopialbuch n. 1162 Salem sogenannter Codex Salemitanus Bd. I S. 333 n. 209.