Berchta, die Witwe von Oswald Gerster selig, Ammann von Ravensburg, übergibt der Äbtissin des Klosters Baindt und ihrem Konvent mit allseitiger Zustimmung und in Anwesenheit von Ulrich dem Älteren von Schellenberg, Landvogt in Oberschwaben, folgende Besitzungen: die Einkünfte von drei Pfund Konstanzer Pfennige vom Hof genannt Forst, die ihr unter dem Titel einer Pension gehören, den Hof genannt Tobel, geschätzt auf 5 Pfund und 10 Schilling Konstanzer Einkünfte, einen Weingarten zu Markdorf, der jährlich ein Pfund bringt, und eine Wiese, genannt "der nider obrohove", die jährlich 10 Schilling gibt, samt allen übrigen ihr gehörenden liegenden und fahrenden Habe unter bestimmten Bedingungen.


Wenn das Kloster den Besitz nach Landsbrauch drei Monate und sechs Tage besessen hat, soll er an Berchta auf Lebenszeit für einen Zins von jährlich 400 Eiern auf Ostern übergehen. Werden diese und weitere Bedingungen nicht eingehalten, dann soll der Besitz an Salem übergehen; ist dieses nachlässig, dann geht der Besitz an das Kloster Wald. Zeugen sind Nikolaus, Mönch in Salem, Friedrich, Knabenlehrer in Ravensburg, C. Humpis, Ammann von Ravensburg, C. genannt Nadeler, F. genannt Holbain, H. Stainhus, Magister Hermann, Wundarzt, F. genannt Küsphenninch und C. sellator. Es siegeln Salem, BaindtUlrich von Schellenberg und die Bürgerschaft von Ravensburg.

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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 417.