Die Brüder Friedrich und Swiger, genannt die Tumben, beide Ritter, der Churer Diözese erklären, dass sie an den Gütern sowie an den Leuten auf diesen Gütern, genannt Bregensdorf und Botzelaer zu Blatten, welche dem Abt und Konvent zu Salem als unmittelbarer Besitz gehören, ein Recht zu haben behaupteten, den Abt und Konvent deswegen angriffen und belästigten, indem sie den dortigen Bauern die Rinder aus eigener Gewalt wegnahmen, jetzt aber sich erweichen liessen und ihren Fehler gutmachen wollten. Vor ehrbaren Männern, Meister Walter Scholastiker und Propst Konrad von St. Johann samt Kanonikern der Grösseren Konstanzer Kirche — bei Sedisvakanz des Konstanzer Kapitels — auch des Offizials der Kurie zu Konstanz verzichteten sie auf alle ihre Rechte und weitere gegnerische Unternehmungen in die Hand des Bruders Unterkeller Jakob des genannten Klosters. Dafür lieh ihnen der Abt sechzig Mark reines Silber, die sie zur Bezahlung ihrer Schulden, die durch die Geiselschaften und Wucherzinse ihnen zu grossem Schaden angewachsen sind, verwenden werden. Zur grösseren Sicherheit der Rückzahlung zu dem bestimmten Termin stellten sich dem Abt und Konvent die Brüder Ulrich und Marquard „die Älteren“ von Schellenberg, die Brüder Tölzer und Johannes von Schellenberg, die Brüder Eglolf und Marquard von Schellenberg als Hauptschuldner. Zehn Mark sollen am kommenden Fest des hl. Andreas (30. Nov.); zehn Mark innerhalb eines Jahres, je zehn Mark in den folgenden vier Jahren bezahlt werden; am letzten Termin sollen neun Pfund Pfennig Konstanzer Münze für den Schaden in den vorgenannten Besitzungen und für die geraubten Tiere entrichtet werden. Überdies verpflichten sich die Brüder, wenn der Hof genannt zum Bongarten bei Blatten, der jährlich an Einkünften 1 Pfund und 6 Schilling Konstanzer Pfennige wert ist, den sie an Salem verkauften, den aber Konrad und Ulrich von Ramschwag und ihre Brüder ansprechen, mit oder ohne Gerichtsurteil verloren geht, sollen sie bis zur Klärung der Ansprüche auf Anruf helfen und Gewähren sein. Die verlorenen Einkünfte sollen sie durch gleichwertige zu Berneck, Koblach oder Götzis ersetzen oder innerhalb eines Jahres den Kaufpreis zurückgeben. Die Ritter von Schellenberg verpflichten sich für die Einhaltung sämtlicher Bedingungen. Dennoch geben die beiden Brüder Tumben dem Abt und Konvent als Bürgen und Geisel Rudolf den Stadtammann von Feldkirch, Heinrich von Rankwil, Heinrich, genannt Ortolf, Johann von Fussach ("Vuosach"), den sogenannten Kleinueli und Jacob, vormals Ammann von Bregenz, die sich in die Hand Bruder Jakobs zur Geiselschaft in der Stadt Feldkirch verpflichten. Befindet sich eine Geisel in anderer Geiselschaft, ist er zu ersetzen, ebenso wenn einer stirbt, sonst müssen zwei nach Auswahl durch den Vertreter Salems Geiselschaft leisten. Wenn die Brüder die Termine nicht einhalten, schreitet das Gericht der Kirche Konstanz ein, dem sie sich unterwerfen. Es siegeln der Graf Hugo zu Montfort, die Stellvertreter des Kapitels und Offizials der Konstanzer Kurie, die Ritter von Schellenberg und die beiden Brüder. Graf Hugo bezeugt mit seinem Siegel, dass die Bürgschaft durch die seine Bürger von Feldkirch mit seiner Erlaubnis und Zustimmung erfolgt sei. Auch Ulrich, Marquard und die übrigen von Schellenberg verpflichten sich wie als Hauptschuldner zu allen oben genannten Artikeln, von Wort zu Wort. Zeugen sind Heinrich von Sigberg, Heinrich von Triesen und sein Sohn Ulrich, alle Ritter, R. genannt Behain, Wilhelm von Neuburg, Ulrich genannt Litscher, die Brüder Heinrich und Walther genannt Ätti, Rudolf genannt Bok, der sogenannte Brennaer und andere Vertrauenswürdige. Die Urkunde wurde zu Konstanz am Tag der Apostel Philipp und Jakob (1. Mai 1307) in Anwesenheit folgender Zeugen ratifiziert: Ulrich von Berge, Kanoniker zu St. Johann in Konstanz, Meister Heinrich von St. Gallen, Advokat der Konstanzer Kurie, Jakob genannt Spuol, C. und H. in der Biunde, der sogenannte Bastian, Albert der Keller, Jakob der Unterkeller, Bruder R. Waltkilcharius, alles Brüder in Salem und andere Vertrauenswürdige.
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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 366 Kammergut.