Ritter Marquard von Schellenberg, Stellvertreter des Römischen Königs Rudolfs, erklärt, damit nicht bereits entschiedene Streitigkeiten durch die Bosheit der Menschen wieder entzündet werden, sei es nötig, dass die Schiedssprüche durch das Zeugnis der Urkunden gestützt werden. Der Streit zwischen Abt und Konvent in Salem einerseits und Ulrich von Pflegelberg andererseits über einen Hof in Wanzenweiler, das sogenannte Lehen, welches einst Ritter Friedrich von Pflegelberg, der Onkel Ulrichs und seine Frau Salome dem Kloster testamentarisch vermacht hatten, sei so entschieden, dass Ulrich auf seine Ansprüche an diesen Hof verzichtet habe, dafür aber von Salem neun Pfund Konstanzer Pfennige erhalten solle.


Zeugen waren Simon von Tannenfels, Heinrich genannt Vogt von Summerau, der voRingenberg, alle Ritter, dann Burkard von Bürchtor und Heinrich von Ilmensee, beide Mönche in Salem und viele andere vertrauenswürdige Leute. Auf Bitten der Parteien siegelt neben Marquard von Schellenberg und Ulrich von Pflegelberg der Offizial von Konstanz.

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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 420 Kammergut.