Wollte Dietrich ihn veräussern, was er aber ohne offensichtliche Not nicht tun soll, dann muss er ihn Salem geben, wobei die vorgenannten von Salem ausgewählten Marquard von Schellenberg und Heinrich, genannt Grämelich, sowie die von Dietrich ausgewählten Ulrich von Königsegg und Heinrich von Neufrach den Preis bestimmen sollen. Gibt es dabei keine Einigung, muss eine Mittelsperson gewählt werden, welche zwischen den beiden vorgeschlagenen Preisen entscheidet. Stirbt einer von diesem Schiedsgericht, muss er von seiner Partei ersetzt werden. Zeugen sind Graf Rudolf von Sargans, Wolfgang von Waldsee, Friedrich genannt Tumb von Neuburg, Heinrich von Schönstein, Wilhelm genannt Heller, Nikolaus von Helmsdorf, Friedrich von Mehlishofen, die Ritter, Konrad von Markdorf, Walther von Warthausen, Kuno von Schwarzenhorn, Walther von Homberg, Bruder Rupert der Prior, Heinrich der Grosskeller, Burkard von Burchtor, Eberhard von Steckborn, die Mönche von Salem und viele andere Vertrauenswürdige.
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Original im Generallandesarchiv Karlsruhe Abteilung 4 Salem Konvolut 257 Kammergut.